Was erledige ich wo?
Hier finden Sie Informationen zu behördlichen Dienstleistungen und die dafür verantwortlichen Stellen in der Musterstadt Sachsen-Anhalt.
Teaser
Sie wollen Ihr Prüflabor oder Messstelle notifizieren lassen? Informieren Sie sich hier.
Allgemeine Informationen
Als Prüflabor und Messstelle müssen Sie zur Wahrnehmung staatlich veranlasster Prüf- und Überwachungsaufgaben notifiziert sein. Dazu muss Ihr Prüflabor oder Ihre Messstelle bestimmte Anforderungen erfüllen. Die Entscheidung zu Ihrer Eignungsüberprüfung wird Ihnen in Form eines entsprechenden Bescheides bekanntgegebenen. Dieser wird bundesweit anerkannt.
Dieses Verfahren gilt in Sachsen-Anhalt in den Umweltbereichen Abfall und Luft.
Voraussetzungen
Ihr Prüflaboratorium/Ihre Messstelle muss:
- den Geschäftssitz in Sachsen-Anhalt haben,
- die erforderliche Fachkunde nachweisen,
- zuverlässig, unabhängig und
- entsprechend gerätetechnisch ausgestattet sein.
Erforderliche Unterlagen
- Schriftlicher Antrag
- Nachweis der erforderlichen Fachkunde anhand einer fachmodulkonformen Akkreditierung durch die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS)
- aktuelles Qualitätsmanagementhandbuch
- Gesellschaftsvertrag mit Angabe der vertretungsbefugten natürlichen bzw. juristischen Personen sowie aktueller Handelsregisterauszug
- Auflistung der personellen Ausstattung
- ggf. Nachweis über Art und Umfang der Vermögensschadenshaftpflichtversicherung
- ggf. Kopie des Vertrages zwischen externem Probenehmer und Untersuchungsstelle
- evtl. Kopie der Genehmigung für seuchenhygienische Arbeiten der Sicherheitsstufe S 2
Gebühren (Kosten)
Es fallen Gebühren an. Deren Höhe richtet sich nach dem tatsächlich entstandenen Verwaltungsaufwand.
Fristen
Die Notifizierung wird für maximal 5 Jahre erteilt. Einen Antrag auf Erneuerung sollten Sie spätestens 4 Monate vor Ablauf der Gültigkeit stellen.
Bearbeitungsdauer
Die Prüfung des Antrages beginnt mit Vorliegen der kompletten Unterlagen. Die Prüfung dauert 3 (Abfall) beziehungsweise 4 Monate (gemäß BImSchV).
Rechtsbehelf
Klage beim Verwaltungsgericht Halle
Zuständige Stelle
Bitte wenden Sie sich an das Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt.
Verfahrensablauf
Bitte richten Sie einen Antrag unter Verwendung des jeweiligen Antragsformulars und Beifügung der dort angegebenen Nachweise zur Prüfung der Voraussetzung einer Notifizierung an die zuständige Stelle. Diese prüft Ihre Eignung als Prüflaboratorium oder Messestelle.
Weitere Informationen
Die Bekanntmachung der bundesweit gültigen Notifizierung erfolgt im Recherche-System-Messstellen-Sachverständig (ReSyMeSa).
Rechtsgrundlage
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie
Fachlich freigegeben am
Ein Angebot des Bürger- und Unternehmensservice (BUS) des Landes Sachsen-Anhalt.
Zuständigkeitssuche
Die Suche nach Zuständigkeiten auf Basis des BUS können über sogenannte Includes in bestehende Webseiten eingebunden werden. Als Einbindungsart stehen folgenden Typen zur Verfügung:
per Browserfenster
per PHP-Include
per Fenster- oder Frame-Include (URL)
per Javascript-Include
Als Teilnehmer des BUS haben Sie die Möglichkeit über bestehende Abfrage-Vorlagen oder durch das Erstellen eigener Abfragen Ihre persönliche Zuständigkeitssuche anzulegen.
Bei der Gestaltung Ihrer Abfragen steht Ihnen ein Designer zur Verfügung mit dessen Hilfe Sie alle notwendigen Seiten zur Darstellung der Informationen Ihren Wünschen gemäß gestalten können. Angefangen von der Suchmaske, über die Suchergebnisseite bis zur detaillierten Darstellung von Leistungen und Organisationseinheiten.