Was erledige ich wo?

Hier finden Sie Informationen zu behördlichen Dienstleistungen und die dafür verantwortlichen Stellen in der Musterstadt Sachsen-Anhalt. 

Bezeichnung:
Feldes- und Förderabgabe zahlen
Beschreibung:

Teaser

Sie sind Inhaber oder Inhaberin einer bergrechtlichen Erlaubnis zur gewerblichen Aufsuchung von Bodenschätzen? Dann müssen Sie jährlich eine Feldesabgabe zahlen.

Allgemeine Informationen

Als Inhaber oder Inhaberin einer Erlaubnis zum gewerblichen Aufsuchen von bergfreien Bodenschätzen haben Sie jährlich eine Feldesabgabe und als Inhaber oder Inhaberin einer Bewilligung haben Sie jährlich für die innerhalb des jeweiligen Jahres gewonnenen oder mitgewonnenen bergfreien Bodenschätze eine Förderabgabe an das Land zu entrichten, wenn sich das Erlaubnisfeld beziehungsweise Bewilligungsfeld im Bundesland befindet.

Betroffen sind Bodenschätze wie:

  • Steinsalz und Sole
  • Kiese und Sande
  • Quarz- und Spezialsande
  • Natursteine
  • Tonige Gesteine
  • Gesteine zur Herstellung von Werk- und Dekosteinen aus Sandsteinen

Voraussetzungen

  • Sie sind Inhaber oder Inhaberin einer Erlaubnis oder
  • Sie sind Inhaber oder Inhaberin einer Bewilligung und
  • Sie gewinnen bergfreie Bodenschätze im Bewilligungsfeld und
  • Die Voraussetzungen einer Befreiung liegen nicht vor (Gewinnung ausschließlich aus gewinnungstechnischen Gründen und keine wirtschaftliche Verwertung der Bodenschätze)

Erforderliche Unterlagen

Amtlicher Vordruck der

  • Feldesabgabeerklärung
  • Förderabgabeerklärung
  • Förderabgabevoranmeldung

Gebühren (Kosten)

Die Feldesabgabe beträgt im ersten Jahr 20,00 Euro je angefangenen Quadratkilometer und erhöht sich für jedes folgende Jahr um weitere 20,00 Euro bis maximal 100,00 Euro je angefangenen Quadratkilometer.

Fristen

Die Feldesabgabeerklärung ist bis zum 31. Mai eines Jahres für den vorangegangenen Erhebungszeitraum abzugeben. Bis zu diesem Termin ist auch die Feldesabgabe zu zahlen.

Förderabgabevoranmeldungen und Abschlagszahlungen sind jeweils bis zum 40. Tag nach Ablauf eines Kalendervierteljahres abzugeben und zu entrichten.

Die Förderabgabeerklärung ist bis zum 31. Juli eines jeden Jahres für den vorangegangenen Erhebungszeitraum abzugeben. Bis zu diesem Termin ist auch die Förderabgabe zu entrichten.

Bearbeitungsdauer

Innerhalb der jeweiligen Festsetzungsfrist.

Rechtsbehelf

Ihr Rechtsbehelf geht aus dem schriftlichen Festsetzungsbescheid hervor.

Zuständige Stelle

Bitte wenden Sie sich an das Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt (LAGB).

Verfahrensablauf

Für den entsprechenden Erhebungszeitraum reichen Sie schriftlich die Feldes- und Förderabgabeerklärungen sowie gegebenenfalls  Förderabgabevoranmeldungen ein. Die zuständige Stelle setzt dann die Abgabe fest und sendet Ihnen einen schriftlichen Bescheid aus dem die festgesetzte Abgabe sowie die noch zu leistende Zahlungsverpflichtung hervorgeht.

Weitere Informationen

Bei verspäteter Abgabe einer Erklärung kann ein Verspätungszuschlag erhoben werden.

Bei Zahlungsverzug wird ein Säumniszuschlag erhoben.

Fachlich freigegeben durch

Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt

Fachlich freigegeben am

19.02.2021

Zuständigkeitssuche

Die Suche nach Zuständigkeiten auf Basis des BUS können über sogenannte Includes in bestehende Webseiten eingebunden werden. Als Einbindungsart stehen folgenden Typen zur Verfügung:  

  • per Fenster- oder Frame-Include (URL) 

  • per Browserfenster 

  • per PHP-Include 

  • per Javascript-Include 

Als Teilnehmer des BUS haben Sie die Möglichkeit über bestehende Abfrage-Vorlagen oder durch das Erstellen eigener Abfragen Ihre persönliche Zuständigkeitssuche anzulegen.  

Bei der Gestaltung Ihrer Abfragen steht Ihnen ein Designer zur Verfügung mit dessen Hilfe Sie alle notwendigen Seiten zur Darstellung der Informationen Ihren Wünschen gemäß gestalten können. Angefangen von der Suchmaske, über die Suchergebnisseite bis zur detaillierten Darstellung von Leistungen und Organisationseinheiten.