Was erledige ich wo?

Hier finden Sie Informationen zu behördlichen Dienstleistungen und die dafür verantwortlichen Stellen in der Musterstadt Sachsen-Anhalt. 

Bezeichnung:
Sterbebegleitung durch Hospizdienste beantragen
Beschreibung:

Teaser

Sterbende oder ihre Angehörigen, die Unterstützung benötigen, können sie sich an einen ambulanten Hospizdienst wenden. Reichen die ambulante Versorgung und Begleitung nicht aus, ist die Versorgung in einem stationären Hospiz möglich.  

Allgemeine Informationen

Ambulante Hospizleistungen

Sterbende oder ihre Angehörigen, die Unterstützung benötigen, können sich an einen ambulanten Hospizdienst wenden. ,

In der ambulanten Hospizarbeit begleiten ehrenamtliche Mitarbeiter der Hospizdienste schwer kranke und sterbende Menschen und deren Angehörige. Sie kommen je nach Bedarf regelmäßig für einige Stunden zu Ihnen ins Haus - auch als Ergänzung eines ambulanten Pflegedienstes. Die Mitarbeiter der Hospizdienste begleiten Sie auch in Alten-und Pflegeeinrichtungen, in Einrichtungen der Behindertenhilfe und im Krankenhaus. Ambulante Hospizdienste finanzieren sich über Zuschüsse der Krankenkassen und Spenden. Die Begleitung der Betroffenen und ihrer Angehörigen erfolgt kostenfrei.

 

Stationäre Hospizleistungen

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie eine stationäre oder teilstationäre Leistung in Hospizen in Anspruch nehmen. Diese umfasst eine palliativmedizinische und -pflegerische Versorgung. Für Ihre Angehörigen stehen in der Regel Gästezimmer zur Verfügung.

Die Kosten der Versorgung in Hospizen werden zu 95 Prozent von der jeweiligen Kranken- und Pflegekasse übernommen. 5 Prozent der Kosten werden über Spenden erbracht. Ein Eigenanteil fällt nicht an.

Voraussetzungen

Ambulante Hospizleistungen

  • Sterbende, die nicht im Krankenhaus in einer stationären oder teilstationären Versorgung in einem Hospiz betreut werden,
  • oder ihre Angehörigen,

die Unterstützung benötigen, können sie sich an einen ambulanten Hospizdienst wenden.

 

Stationäre Hospizleistungen

  • Menschen, die an einer unheilbaren, in absehbarer Zeit zum Tode führenden Krankheit leiden,
  • die Heilung ist ausgeschlossen und eine palliativmedizinische und -pflegerische Versorgung notwendig oder von den Patienten erwünscht.
  • es ist keine Krankenhausbehandlung erforderlich und
  • eine ambulante Versorgung im Haushalt oder in der Familie reicht nicht aus.

Erforderliche Unterlagen

Stationäre Hospizleistung:

  • Ärztliche Verordnung

Gebühren (Kosten)

Es fallen keine Eigenanteile für die Versicherten an.

Fristen

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Rechtsbehelf

Bei einer ablehnenden Entscheidung Ihrer Krankenkasse können Sie dagegen Widerspruch erheben.

Zuständige Stelle

Wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse.

Verfahrensablauf

  • Versicherte haben Anspruch auf individuelle Beratung und Hilfestellung durch die Krankenkasse zu den Leistungen der Hospiz und Palliativversorgung.
  • Erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse.

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

Fachlich freigegeben am

27.11.2020

Zuständigkeitssuche

Die Suche nach Zuständigkeiten auf Basis des BUS können über sogenannte Includes in bestehende Webseiten eingebunden werden. Als Einbindungsart stehen folgenden Typen zur Verfügung:  

  • per Fenster- oder Frame-Include (URL) 

  • per Browserfenster 

  • per PHP-Include 

  • per Javascript-Include 

Als Teilnehmer des BUS haben Sie die Möglichkeit über bestehende Abfrage-Vorlagen oder durch das Erstellen eigener Abfragen Ihre persönliche Zuständigkeitssuche anzulegen.  

Bei der Gestaltung Ihrer Abfragen steht Ihnen ein Designer zur Verfügung mit dessen Hilfe Sie alle notwendigen Seiten zur Darstellung der Informationen Ihren Wünschen gemäß gestalten können. Angefangen von der Suchmaske, über die Suchergebnisseite bis zur detaillierten Darstellung von Leistungen und Organisationseinheiten.