Was erledige ich wo?
Hier finden Sie Informationen zu behördlichen Dienstleistungen und die dafür verantwortlichen Stellen in der Musterstadt Sachsen-Anhalt.
Teaser
Vor Beginn der Errichtung eines Betriebsbereichs oder wenn Ihr Betriebsbereich störfallrelevant geändert werden soll, müssen Sie dies der zuständigen Behörde vorher anzeigen.
Allgemeine Informationen
Als Betreiber eines Betriebsbereichs nach der Störfall-Verordnung sind Sie verpflichtet, mindestens einen Monat vor Beginn der Errichtung des Betriebsbereichs oder vor einer störfallrelevanten Änderung die in § 7 der Störfall-Verordnung aufgeführten Angaben bei der zuständigen Behörde anzuzeigen. Einer gesonderten Anzeige bedarf es nicht, soweit Sie die Angaben der zuständigen Behörde im Rahmen eines Genehmigungs- oder Anzeigeverfahrens vorgelegt haben.
Erforderliche Unterlagen
Die Anzeige muss nachfolgende Angaben aufweisen:
- Name oder Firma des Betreibers sowie vollständige Anschrift des betreffenden Betriebsbereichs,
- eingetragener Firmensitz und vollständige Anschrift des Betreibers,
- Name und Funktion der für den Betriebsbereich verantwortlichen Person, falls von der unter Nummer 1 genannten Person abweichend,
- ausreichende Angaben zur Identifizierung der gefährlichen Stoffe und der Gefahrenkategorie von Stoffen,
- Menge und physikalische Form der gefährlichen Stoffe,
- Tätigkeit oder beabsichtigte Tätigkeit in den Anlagen des Betriebsbereichs,
- Gegebenheiten in der unmittelbaren Umgebung des Betriebsbereichs, die einen Störfall auslösen oder dessen Folgen verschlimmern können, einschließlich, soweit verfügbar, Einzelheiten zu
- benachbarten Betriebsbereichen
- anderen Betriebsstätten, die nicht unter den Anwendungsbereich dieser Verordnung fallen, und
- Bereichen und Entwicklungen, von denen ein Störfall ausgehen könnte oder bei denen sich die Wahrscheinlichkeit des Eintritts eines Störfalls erhöhen kann oder die Auswirkungen eines Störfalls und von Domino-Effekten verschlimmern könne
Fristen
Die Anzeige ist mindestens einen Monat vor Beginn der Errichtung des Betriebsbereichs oder vor einer störfallrelevanten Änderung bei der zuständigen Behörde vorzulegen.
Rechtsbehelf
Diese Verwaltungsleistung stellt kein Verwaltungsakt dar. Aus diesem Grund resultiert kein Rechtsbehelf.
Zuständige Stelle
Wenden Sie sich an das Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt.
Verfahrensablauf
Die Anzeige ist schriftlich auf dem Postweg oder elektronisch bei der zuständigen Behörde einzureichen.
Fachlich freigegeben durch
Fachlich freigegeben am
Ein Angebot des Bürger- und Unternehmensservice (BUS) des Landes Sachsen-Anhalt.
Zuständigkeitssuche
Die Suche nach Zuständigkeiten auf Basis des BUS können über sogenannte Includes in bestehende Webseiten eingebunden werden. Als Einbindungsart stehen folgenden Typen zur Verfügung:
per Browserfenster
per PHP-Include
per Fenster- oder Frame-Include (URL)
per Javascript-Include
Als Teilnehmer des BUS haben Sie die Möglichkeit über bestehende Abfrage-Vorlagen oder durch das Erstellen eigener Abfragen Ihre persönliche Zuständigkeitssuche anzulegen.
Bei der Gestaltung Ihrer Abfragen steht Ihnen ein Designer zur Verfügung mit dessen Hilfe Sie alle notwendigen Seiten zur Darstellung der Informationen Ihren Wünschen gemäß gestalten können. Angefangen von der Suchmaske, über die Suchergebnisseite bis zur detaillierten Darstellung von Leistungen und Organisationseinheiten.