Was erledige ich wo?
Hier finden Sie Informationen zu behördlichen Dienstleistungen und die dafür verantwortlichen Stellen in der Musterstadt Sachsen-Anhalt.
Teaser
Sie sind Eigentümer mehrerer Grundstücke und möchten, dass diese als ein einheitliches Grundstück im Grundbuch eingetragen werden.
Allgemeine Informationen
Sind Sie Eigentümer mehrerer Grundstücke und möchten, dass diese als ein einheitliches Grundstück im Grundbuch eingetragen werden?
Dies können Sie erreichen, indem Sie die Zuschreibung des einen Grundstücks zu dem anderen Grundstück (Hauptgrundstück) beim Grundbuchamt beantragen.
Aus bisher selbstständigen Grundstücken entsteht dabei ein einheitliches neues Grundstück, welches dadurch in manchen Fällen wirtschaftlich sinnvoller genutzt werden kann.
Voraussetzungen
- Bestehen mehrerer Grundstücke oder grundstücksgleicher Rechte
- Öffentlich beglaubigter Antrag des Eigentümers/der Eigentümerin der beteiligten Grundstücke
- Ein Grundstück soll nur dann einem anderen Grundstück als Bestandteil zugeschrieben werden, wenn hiervon Verwirrung nicht zu besorgen ist.
Dies bedeutet, dass beispielsweise aufgrund unterschiedlicher Belastungen auf den Grundstücken die Eintragungen unübersichtlich und schwer verständlich werden können. Der Rechtszustand des Grundstücks muss immer klar erkennbar sein. - Die beteiligten Grundstücke sollten im gleichen Grundbuch- und Katasterbezirk unmittelbar aneinandergrenzen.
- Der Eigentümer muss voreingetragen sein.
Erforderliche Unterlagen
- Antrag in öffentlich beglaubigter Form, da er gleichzeitig die Bewilligung nach § 19 GBO enthält, mit Bezeichnung der beteiligten Grundstücke
Gebühren (Kosten)
50,00 € gemäß Nr. 3 KV Nr. 14160 Anlage 1 GNotKG
Zuständige Stelle
Wenden Sie sich an das Grundbuchamt.
Werden die Grundbücher von verschiedenen Grundbuchämtern geführt, so ist für die Entscheidung über den Antrag auf Zuschreibung und, wenn dem Antrag stattgegeben wird, für die Führung des Grundbuchs über das ganze Grundstück das Grundbuchamt zuständig, das das Grundbuch über das Hauptgrundstück führt.
Verfahrensablauf
Liegen die Voraussetzungen vor, trägt das Grundbuchamt die Zuschreibung im Grundbuch ein.
Weitere Informationen
Die verbundenen Grundstücke verlieren ihre Selbstständigkeit.
Die Grundstücke werden als ein Grundstück im Grundbuch eingetragen.
Grundpfandrechte, die auf dem Hauptgrundstück lasten, erstrecken sich automatisch auf das zugeschriebene Grundstück.
Belastungen des zugeschriebenen Grundstücks erstrecken sich nicht auf das Hauptgrundstück.
Rechtsgrundlage
Fachlich freigegeben durch
Justizministerium Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
Ein Angebot des Bürger- und Unternehmensservice (BUS) des Landes Sachsen-Anhalt.
Zuständigkeitssuche
Die Suche nach Zuständigkeiten auf Basis des BUS können über sogenannte Includes in bestehende Webseiten eingebunden werden. Als Einbindungsart stehen folgenden Typen zur Verfügung:
per Browserfenster
per PHP-Include
per Fenster- oder Frame-Include (URL)
per Javascript-Include
Als Teilnehmer des BUS haben Sie die Möglichkeit über bestehende Abfrage-Vorlagen oder durch das Erstellen eigener Abfragen Ihre persönliche Zuständigkeitssuche anzulegen.
Bei der Gestaltung Ihrer Abfragen steht Ihnen ein Designer zur Verfügung mit dessen Hilfe Sie alle notwendigen Seiten zur Darstellung der Informationen Ihren Wünschen gemäß gestalten können. Angefangen von der Suchmaske, über die Suchergebnisseite bis zur detaillierten Darstellung von Leistungen und Organisationseinheiten.