Was erledige ich wo?
Hier finden Sie Informationen zu behördlichen Dienstleistungen und die dafür verantwortlichen Stellen in der Musterstadt Sachsen-Anhalt.
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Neben Ihrer Berufsbezeichnung als Tierarzt oder Tierärztin können Sie weitere Bezeichnungen auf Antrag führen. Lesen Sie hier die wichtigsten Informationen.
Allgemeine Informationen
Sie können neben ihrer Berufsbezeichnung als Tierarzt oder Tierärztin weitere Bezeichnungen führen, die auf besondere Kenntnisse und Fertigkeiten in einem bestimmten fachlichen Gebiet (Fachtierarztbezeichnung) oder Bereich (Zusatzbezeichnung) hinweisen.
Voraussetzungen
- erfolgreich abgeschlossenes Hochschulstudium der Veterinärmedizin
- tierärztliche Approbation
- Berufserfahrung und berufliche Tätigkeit entsprechend der Weiterbildungsordnung
Erforderliche Unterlagen
- Antrag
- Zeugnis über Hochschulabschluss Veterinärmedizin
- Tierärztliche Approbation
- Nachweis der erfolgten Weiterbildung (Zeugnisse und Nachweise)
- Nachweis der Staatsangehörigkeit
- wenn Deutsch nicht Ihre Muttersprache ist: zusätzlich Großes Deutsches Sprachdiplom des Goethe-Instituts oder ein gleichwertiger Nachweis
- gegebenenfalls eine Bescheinigung über Dauer und Art bisher ausgeübter beruflicher Tätigkeiten als Tierärztin oder Tierarzt in einem EU- oder EWR-Staat oder in der Schweiz
- Nachweise der Weiterbildungsinhalte in Form von Weiterbildungsordnung, Prüfungsordnung oder in anderer geeigneter Weise, aus denen die Studieninhalte und die Dauer der absolvierten Weiterbildung zur Erlangung des Weiterbildungsnachweises hervorgehen
- Erklärung, ob und gegebenenfalls mit welchem Ergebnis Sie in einem anderen Land der Bundesrepublik Deutschland einen entsprechenden Antrag gestellt, eine Eignungsprüfung abgelegt oder einen Anpassungslehrgang absolviert haben
Hinweis: Fremdsprachige Unterlagen müssen Sie zusätzlich in amtlich beglaubigter Übersetzung beifügen. Die Übersetzung muss durch eine in Deutschland öffentlich bestellte und allgemein beeidigte Übersetzerin oder einen öffentlich bestellten und allgemein beeidigten Übersetzer erfolgt sein.
Soweit es für die Entscheidung über die Gleichstellung des Diploms nötig ist, können von Ihnen noch weitere Nachweise (beispielsweise, dass Sie keine Straftaten verübt haben, dass Sie sich nicht in Konkurs befinden, dass Sie körperlich und geistig gesund sind) verlangt werden.
Gebühren (Kosten)
EUR 260,00
Fristen
Sie müssen die Zulassung zur Prüfung innerhalb von 12 Monaten nach Beendigung der Weiterbildung beantragen.
Bearbeitungsdauer
etwa 3 Monate
Rechtsbehelf
Widerspruch
Zuständige Stelle
Bitte wenden Sie sich an die Tierärztekammer Sachsen-Anhalt.
Verfahrensablauf
Die Anerkennung Ihrer Weiterbildungsbezeichnung beantragen Sie schriftlich.
- Reichen Sie den unterschriebenen Antrag zusammen mit den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.
- Die zuständige Stelle bestätigt den Antragseingang und teilt gegebenenfalls mit, welche Unterlagen noch fehlen.
- Nach Prüfung der eingereichten Unterlagen erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid über die Entscheidung.
- Gegebenenfalls erhalten Sie die Mitteilung, dass Sie für eine Anerkennung Ihrer Weiterbildungsbezeichnung noch einen mehrjährigen Weiterbildungslehrgang und eine mündliche Prüfung vor dem Prüfungsausschuss entsprechend der Weiterbildungsordnung der Landestierärztekammer absolvieren müssen.
- Die Landestierärztekammer stellt Ihnen eine Urkunde zum Führen der Weiterbildungsbezeichnung aus.
Weitere Informationen
Die Mindestweiterbildungszeit für Gebiete beträgt 4 Jahre und für Bereiche 2 Jahre. Andere Regelungen werden in der Anlage zur Weiterbildungsordnung der Tierärztekammer Sachsen-Anhalt bekannt gegeben.
Sie können die Verkürzung der Weiterbildungszeit beantragen, wenn Sie entsprechende Vorleistungen vorweisen.
Rechtsgrundlage
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt
Fachlich freigegeben am
Ein Angebot des Bürger- und Unternehmensservice (BUS) des Landes Sachsen-Anhalt.
Zuständigkeitssuche
Die Suche nach Zuständigkeiten auf Basis des BUS können über sogenannte Includes in bestehende Webseiten eingebunden werden. Als Einbindungsart stehen folgenden Typen zur Verfügung:
per Browserfenster
per PHP-Include
per Fenster- oder Frame-Include (URL)
per Javascript-Include
Als Teilnehmer des BUS haben Sie die Möglichkeit über bestehende Abfrage-Vorlagen oder durch das Erstellen eigener Abfragen Ihre persönliche Zuständigkeitssuche anzulegen.
Bei der Gestaltung Ihrer Abfragen steht Ihnen ein Designer zur Verfügung mit dessen Hilfe Sie alle notwendigen Seiten zur Darstellung der Informationen Ihren Wünschen gemäß gestalten können. Angefangen von der Suchmaske, über die Suchergebnisseite bis zur detaillierten Darstellung von Leistungen und Organisationseinheiten.