Was erledige ich wo?
Hier finden Sie Informationen zu behördlichen Dienstleistungen und die dafür verantwortlichen Stellen in der Musterstadt Sachsen-Anhalt.
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Sie haben als Sachverständiger bereits eine Niederlassung und möchten nun eine Zweigniederlassung anmelden? Informieren Sie sich hier.
Allgemeine Informationen
Als Sachverständiger oder Sachverständige werden Sie in Verzeichnissen gelistet.
Je nach Sachgebiet haben Sie vor der Errichtung einer Zweigniederlassung bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen. Die Anmeldung einer Zweigniederlassung in Sachsen-Anhalt unterscheidet sich dabei nicht von einer Anmeldung einer Hauptniederlassung.
Voraussetzungen
Wenn Sie eine Zweigniederlassung errichten möchten, müssen Sie alle Voraussetzungen erfüllen, die auch für eine Hauptniederlassung notwendig sind.
Hierzu zählen:
- Erlaubnis zum Führen der Bezeichnung Öffentlich bestellte/r und vereidigte/r Sachverständige/r oder Anerkannter Sachverständiger der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt
- die erforderliche Einrichtung muss vor der Ausübung zur Verfügung stehen.
- Sie oder eine vertretende Person sind in jeder Niederlassung erreichbar
- Sie können Ihre Pflichten als Sachverständige oder Sachverständiger ausüben
- Die Aufsicht durch die jeweilige Kammer ist sichergestellt
Erforderliche Unterlagen
Welche Unterlagen notwendig sind, erfahren Sie von der zuständigen Stelle.
Gebühren (Kosten)
Keine.
Fristen
Sie müssen Ihre Niederlassung Ihrer Heimatkammer oder Bestellungskörperschaft unverzüglich anzeigen. Auch sind Änderungen unverzüglich mitzuteilen.
Bearbeitungsdauer
Die Aufnahme und Veröffentlichung der Zweigniederlassung des/der Sachverständigen erfolgt in der Regel innerhalb von 5 Werktagen.
Zuständige Stelle
Je nach Sachgebiet ist die jeweilige Kammer oder Bestellungskörperschaft zuständig.
Anträge / Formulare
Sie können die Anmeldung formlos schriftlich beantragen.
Rechtsgrundlage
Sachverständigenordnung der jeweiligen Kammer oder Bestellungskörperschaft
Fachlich freigegeben durch
Fachlich freigegeben am
Ein Angebot des Bürger- und Unternehmensservice (BUS) des Landes Sachsen-Anhalt.
Zuständigkeitssuche
Die Suche nach Zuständigkeiten auf Basis des BUS können über sogenannte Includes in bestehende Webseiten eingebunden werden. Als Einbindungsart stehen folgenden Typen zur Verfügung:
per Browserfenster
per PHP-Include
per Fenster- oder Frame-Include (URL)
per Javascript-Include
Als Teilnehmer des BUS haben Sie die Möglichkeit über bestehende Abfrage-Vorlagen oder durch das Erstellen eigener Abfragen Ihre persönliche Zuständigkeitssuche anzulegen.
Bei der Gestaltung Ihrer Abfragen steht Ihnen ein Designer zur Verfügung mit dessen Hilfe Sie alle notwendigen Seiten zur Darstellung der Informationen Ihren Wünschen gemäß gestalten können. Angefangen von der Suchmaske, über die Suchergebnisseite bis zur detaillierten Darstellung von Leistungen und Organisationseinheiten.