Was erledige ich wo?
Hier finden Sie Informationen zu behördlichen Dienstleistungen und die dafür verantwortlichen Stellen in der Musterstadt Sachsen-Anhalt.
Allgemeine Informationen
Wenn Sie eine Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) absolvieren, steht am Ende der Ausbildung eine Abschlussprüfung. Die Abschlussprüfung wird von der zuständigen Stelle (i.d.R. eine Kammer) abgenommen.
Um an der Abschlussprüfung teilnehmen zu können, müssen Sie von der zuständigen Stelle zur Prüfung zugelassen sein. Einzelheiten über Prüfungsgegenstand und -verfahren können Sie der jeweiligen Ausbildungsordnung und der Prüfungsordnung der zuständigen Stelle entnehmen.
Nach bestandener Prüfung erhalten Sie von der zuständigen Stelle ein Prüfungszeugnis. Sie können beantragen, dass auf dem Zeugnis auch das Ergebnis der berufsschulischen Leistungen aufgeführt wird. Ebenfalls auf Antrag wird Ihrem Zeugnis eine englischsprachige und eine französischsprachige Übersetzung beigefügt.
Voraussetzungen
Die Voraussetzungen für die Zulassung zur Abschlussprüfung ergeben sich aus den §§ 43-46 BBiG.
Gebühren (Kosten)
Die Abschlussprüfung ist für Auszubildende grundsätzlich gebührenfrei.
Zuständige Stelle
Die zuständigen Stellen für die Zulassung und Abnahme der Abschlussprüfung sind in den §§ 71– 75 BBiG festgelegt. Ansprechpunkt ist in der Regel die für den jeweiligen Ausbildungsberuf zuständige Kammer.
Verfahrensablauf
Über die Zulassung zur Abschlussprüfung entscheidet die zuständige Stelle. Die Abnahme der Prüfung erfolgt durch einen von der zuständigen Stelle errichteten Prüfungsausschuss.
Fachlich freigegeben durch
BMBF
Fachlich freigegeben am
Ein Angebot des Bürger- und Unternehmensservice (BUS) des Landes Sachsen-Anhalt.
Zuständigkeitssuche
Die Suche nach Zuständigkeiten auf Basis des BUS können über sogenannte Includes in bestehende Webseiten eingebunden werden. Als Einbindungsart stehen folgenden Typen zur Verfügung:
per Browserfenster
per PHP-Include
per Fenster- oder Frame-Include (URL)
per Javascript-Include
Als Teilnehmer des BUS haben Sie die Möglichkeit über bestehende Abfrage-Vorlagen oder durch das Erstellen eigener Abfragen Ihre persönliche Zuständigkeitssuche anzulegen.
Bei der Gestaltung Ihrer Abfragen steht Ihnen ein Designer zur Verfügung mit dessen Hilfe Sie alle notwendigen Seiten zur Darstellung der Informationen Ihren Wünschen gemäß gestalten können. Angefangen von der Suchmaske, über die Suchergebnisseite bis zur detaillierten Darstellung von Leistungen und Organisationseinheiten.