Was erledige ich wo?

Hier finden Sie Informationen zu behördlichen Dienstleistungen und die dafür verantwortlichen Stellen in der Musterstadt Sachsen-Anhalt. 

Bezeichnung:
Löschung aus der Architektenliste beantragen
Beschreibung:

Teaser

Sie wollen die Mitgliedschaft bei der Architektenkammer Sachsen-Anhalt beenden? Informieren Sie sich hier über die Voraussetzungen.

Allgemeine Informationen

Mit der Eintragung in die Architekten- und Stadtplanerliste des Landes Sachsen-Anhalt werden Sie nicht nur automatisch Mitglied der Architektenkammer Sachsen-Anhalt. Nur als Mitglied dürfen Sie auch die Berufsbezeichnung „Architekt“ oder „Architektin“ und „frei“ führen.

Sie können die Mitgliedschaft jederzeit freiwillig beenden. Die Architektenkammer kann aber auch von sich aus tätig werden und die Mitgliedschaft von Amts wegen beenden.

Wenn Sie die Löschung aus der Architekten- und Stadtplanerliste beantragen, verzichten Sie auf alle damit verbundenen Rechte.

Voraussetzungen

  • Sie verzichten auf Ihre Rechte, die mit einer Mitgliedschaft verbunden sind
  • Oder das Mitglied ist verstorben
  • Oder die Gesellschaft wurde aufgelöst

Erforderliche Unterlagen

Wenn Sie die Mitgliedschaft freiwillig beenden wollen, müssen Sie einen Antrag einreichen. Sie müssen schriftlich oder elektronisch auf alle Rechte verzichten.

Gebühren (Kosten)

Für die Löschung aus einer der Listen der Architektenkammer fällt eine Gebühr zwischen 30 Euro und 160 Euro an. Sie ist vom Grund abhängig.

Zuständige Stelle

Die Architektenkammer Sachsen-Anhalt entscheidet über die Löschung aus der Architekten- und Stadtplanerliste.

Weitere Informationen

Zuständigkeitssuche

Die Suche nach Zuständigkeiten auf Basis des BUS können über sogenannte Includes in bestehende Webseiten eingebunden werden. Als Einbindungsart stehen folgenden Typen zur Verfügung:  

  • per Fenster- oder Frame-Include (URL) 

  • per Browserfenster 

  • per PHP-Include 

  • per Javascript-Include 

Als Teilnehmer des BUS haben Sie die Möglichkeit über bestehende Abfrage-Vorlagen oder durch das Erstellen eigener Abfragen Ihre persönliche Zuständigkeitssuche anzulegen.  

Bei der Gestaltung Ihrer Abfragen steht Ihnen ein Designer zur Verfügung mit dessen Hilfe Sie alle notwendigen Seiten zur Darstellung der Informationen Ihren Wünschen gemäß gestalten können. Angefangen von der Suchmaske, über die Suchergebnisseite bis zur detaillierten Darstellung von Leistungen und Organisationseinheiten.