Was erledige ich wo?

Hier finden Sie Informationen zu behördlichen Dienstleistungen und die dafür verantwortlichen Stellen in der Musterstadt Sachsen-Anhalt. 

Bezeichnung:
Zurückstellung vom Schulbesuch beantragen
Beschreibung:

Teaser

Sie sind der Ansicht, dass Ihr Kind nicht erfolgreich am Schulunterricht teilnehmen kann und wünschen eine spätere Einschulung? Lesen Sie hier, welche Möglichkeiten Sie haben.

Allgemeine Informationen

Kinder werden im Allgemeinen eingeschult, wenn sie im Zeitraum vom 01.07. des Vorjahres bis zum 30.06. des Jahres der Einschulung ihren 6. Geburtstag feiern. In begründeten Einzelfällen kann die Schulpflicht einmal um ein Jahr verschoben werden.

Voraussetzungen

  • Ihr Kind hat bis zum 30. Juni des folgenden Schuljahres das 6. Lebensjahr vollendet und ist schulpflichtig
  • Ihr Kind ist körperlich, geistig, seelisch oder in seinem sozialen Verhalten nicht genügend entwickelt, um mit Aussicht auf Erfolg am Unterricht teilzunehmen.

Erforderliche Unterlagen

  • formloser, schriftlicher Antrag
  • Vorlage der Geburtsurkunde
  • gegebenenfalls weitere Unterlagen wie zum Beispiel eine ärztliche Bescheinigung des Landratsamtes oder der Stadtverwaltung über die Schulfähigkeit

Gebühren (Kosten)

keine

Fristen

Es ist empfehlenswert, den Antrag gleich bei der Schulanmeldung zu stellen.

Zuständige Stelle

Bitte wenden Sie sich an die Grundschule, in deren Bezirk Sie wohnen.

Verfahrensablauf

Sie können einen Antrag auf Verschiebung der Schulpflicht über die Grundschule beim Landesschulamt einreichen.

  • Der Antrag ist zu begründen (mit entsprechenden Unterlagen).
  • Die Grundschule führt mit Ihnen daraufhin ein Beratungsgespräch über die Fördermöglichkeiten.
  • Sie nimmt zu dem Antrag Stellung und sendet diese Stellungnahme mit dem Protokoll des Beratungsgesprächs an das Landesschulamt.
  • Das Landesschulamt entscheidet nach Bewertung der möglichen Förderung zum Erreichen der Voraussetzungen für einen erfolgreichen Lernstart über die Verschiebung.
  • Sie bekommen einen Bescheid mit der Entscheidung des Landesschulamtes.

Die Grundschule wird vom Landesschulamt informiert.

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Bildung Sachsen-Anhalt

Fachlich freigegeben am

05.06.2020

Zuständigkeitssuche

Die Suche nach Zuständigkeiten auf Basis des BUS können über sogenannte Includes in bestehende Webseiten eingebunden werden. Als Einbindungsart stehen folgenden Typen zur Verfügung:  

  • per Fenster- oder Frame-Include (URL) 

  • per Browserfenster 

  • per PHP-Include 

  • per Javascript-Include 

Als Teilnehmer des BUS haben Sie die Möglichkeit über bestehende Abfrage-Vorlagen oder durch das Erstellen eigener Abfragen Ihre persönliche Zuständigkeitssuche anzulegen.  

Bei der Gestaltung Ihrer Abfragen steht Ihnen ein Designer zur Verfügung mit dessen Hilfe Sie alle notwendigen Seiten zur Darstellung der Informationen Ihren Wünschen gemäß gestalten können. Angefangen von der Suchmaske, über die Suchergebnisseite bis zur detaillierten Darstellung von Leistungen und Organisationseinheiten.