Was erledige ich wo?
Hier finden Sie Informationen zu behördlichen Dienstleistungen und die dafür verantwortlichen Stellen in der Musterstadt Sachsen-Anhalt.
Teaser
Sie haben eine psychische Erkrankung oder leben mit einer psychisch erkrankten Person zusammen? Die vielfältigen Hilfen sollen Ihnen helfen, wieder am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen.
Allgemeine Informationen
Der Schutz und die Hilfen für Personen mit einer psychischen Erkrankung haben an Bedeutung gewonnen. In Sachsen-Anhalt wird eine nahe psychiatrische Versorgung angestrebt. Die Hilfen sollen verfügbar und zugänglich sein.
Personen mit einer psychischen Erkrankung sollen ein eigenverantwortliches und selbstbestimmtes Leben in der Gesellschaft führen.
Personen mit einer psychischen Erkrankung leiden unter folgenden Krankheiten oder Störungen:
- geistige oder seelische Krankheit,
- geistige oder seelische Störung von erheblichem Ausmaß,
- Suchtkrankheit
Wenn auch Sie von einer psychischen Erkrankung betroffen sind, können Sie mit Fachkräften über Behandlungensprechen. Alle angebotenen Hilfen können Sie freiwillig in Anspruch nehmen.
Mögliche Hilfen sind die Beratung und Vermittlung in medizinische und psychosoziale Maßnahmen.
Mit diesen Hilfen soll eine klinische Unterbringung vermieden werden oder Sie nach einer Unterbringung wieder in das gesellschaftliche Leben integrieren.
Alle Maßnahmen werden ärztlich oder psychotherapeutisch begleitet.
Auch wenn Sie mit einer Person mit einer psychischen Erkrankung zusammenleben, können Sie Hilfen, insbesondere die Beratung, in Anspruch nehmen.
Voraussetzungen
Wenn Ihr Arzt oder Ihre Ärztin eine psychische Erkrankung festgestellt hat, wird er mit Ihnen einen Behandlungsplan erstellen. Ob die Voraussetzungen für die entsprechende Therapie und Hilfe vorliegen, wird auch dabei entschieden.
Erforderliche Unterlagen
- Antrag auf eine ambulante, teilstationäre oder stationäre Rehabilitation
- Ärztliches Gutachten
Ihr Arzt oder Ihre Ärztin wird bei Bedarf mit Ihnen zusammen den Antrag auf eine Hilfeleistung stellen.
Zuständige Stelle
Zuständig sind die Landkreise und kreisfreien Städte. Diese verfügen über einen sozialpsychiatrischen Dienst an den Sie sich wenden können.
Weitere Informationen
Viele Krankenkassen informieren sehr ausführlich über das Thema psychische Gesundheit. Meist finden Sie auf den Internetseiten Kontakte und Anträge, die Ihnen weiterhelfen.
Zudem hat das Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration einen Wegweiser zu psychiatrischen Angeboten zusammengestellt.
Rechtsgrundlage
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration des Landes Sachsen-Anhalt
Fachlich freigegeben am
Unterstützende Institutionen
Viele Vereine unterstützen Personen mit einer psychischen Erkrankung bei der Suche nach geeigneten Ärzten und Ärztinnen und Beratungsstellen.
Auch Angehörige haben die Möglichkeit, sich in einer Selbsthilfegruppe auszutauschen.
Ein Angebot des Bürger- und Unternehmensservice (BUS) des Landes Sachsen-Anhalt.
Zuständigkeitssuche
Die Suche nach Zuständigkeiten auf Basis des BUS können über sogenannte Includes in bestehende Webseiten eingebunden werden. Als Einbindungsart stehen folgenden Typen zur Verfügung:
per Browserfenster
per PHP-Include
per Fenster- oder Frame-Include (URL)
per Javascript-Include
Als Teilnehmer des BUS haben Sie die Möglichkeit über bestehende Abfrage-Vorlagen oder durch das Erstellen eigener Abfragen Ihre persönliche Zuständigkeitssuche anzulegen.
Bei der Gestaltung Ihrer Abfragen steht Ihnen ein Designer zur Verfügung mit dessen Hilfe Sie alle notwendigen Seiten zur Darstellung der Informationen Ihren Wünschen gemäß gestalten können. Angefangen von der Suchmaske, über die Suchergebnisseite bis zur detaillierten Darstellung von Leistungen und Organisationseinheiten.