Was erledige ich wo?

Hier finden Sie Informationen zu behördlichen Dienstleistungen und die dafür verantwortlichen Stellen in der Musterstadt Sachsen-Anhalt. 

Bezeichnung:
Unterbrechung des Studiums beantragen
Beschreibung:

Teaser

Sie möchten mit Ihrem Studium pausieren? Was Sie bei einem Urlaubssemester beachten müssen, erfahren Sie hier.

Allgemeine Informationen

Es gibt viele Gründe, weshalb ein Studium unterbrochen wird. Meistens wird dafür ein Urlaubssemester beantragt. Wenn Sie auch eine Beurlaubung beantragen möchten, muss dafür ein wichtiger Grund vorliegen.

Wichtige Gründe für eine Beurlaubung sind unter anderem:

  • eine Schwangerschaft
  • ein Auslandssemester
  • ein befristetes Jobangebot

Jede Hochschule entscheidet selbst, ob in Ihrem Fall eine Beurlaubung gewährt wird.

Der Vorteil einer Beurlaubung ist, dass Sie weiterhin immatrikuliert bleiben. Das heißt Sie behalten Ihren Studienplatz. Das Urlaubssemester wird nicht auf Ihre Regelstudienzeit angerechnet. Allerdings haben Sie während der Beurlaubung keinen Anspruch auf Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG).

Sie können die Beurlaubung meist nur 2-mal für maximal 2 Semester beantragen.

Voraussetzungen

  • Sie sind immatrikuliert
  • Es liegt ein wichtiger Grund für die Beurlaubung vor

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag
  • Nachweis, dass bei Ihnen ein wichtiger Grund vorliegt

Gebühren (Kosten)

Keine.

Fristen

Sie müssen den Antrag rechtzeitig vor jedem Semester innerhalb der Rückmeldefrist stellen.

Zuständige Stelle

Wenden Sie sich an Ihre Hochschule.

Weitere Informationen

Wenn Sie Ihr Studium unterbrechen, aber keinen Antrag auf Beurlaubung stellen oder dieser abgelehnt wird, kann dies zu finanziellen Nachteilen führen. Ihr Anspruch auf BAföG erlischt während der Unterbrechung. Zudem wird diese Unterbrechung auf Ihre Regelstudienzeit angerechnet. Wenn Sie die Regelstudienzeit überschreiten, müssen Sie Studiengebühren bezahlen.

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung des Landes Sachsen-Anhalt

 

Fachlich freigegeben am

22.04.2020

Zuständigkeitssuche

Die Suche nach Zuständigkeiten auf Basis des BUS können über sogenannte Includes in bestehende Webseiten eingebunden werden. Als Einbindungsart stehen folgenden Typen zur Verfügung:  

  • per Fenster- oder Frame-Include (URL) 

  • per Browserfenster 

  • per PHP-Include 

  • per Javascript-Include 

Als Teilnehmer des BUS haben Sie die Möglichkeit über bestehende Abfrage-Vorlagen oder durch das Erstellen eigener Abfragen Ihre persönliche Zuständigkeitssuche anzulegen.  

Bei der Gestaltung Ihrer Abfragen steht Ihnen ein Designer zur Verfügung mit dessen Hilfe Sie alle notwendigen Seiten zur Darstellung der Informationen Ihren Wünschen gemäß gestalten können. Angefangen von der Suchmaske, über die Suchergebnisseite bis zur detaillierten Darstellung von Leistungen und Organisationseinheiten.