Was erledige ich wo?

Hier finden Sie Informationen zu behördlichen Dienstleistungen und die dafür verantwortlichen Stellen in der Musterstadt Sachsen-Anhalt. 

Bezeichnung:
Stellvertreter für Prostitutionsgewerbe anmelden
Beschreibung:

Teaser

Sie wollen ihr Prostitutionsgewerbe durch eine andere Person betreiben lassen? Dann benötigen Sie eine Erlaubnis für die Stellvertretung.

Allgemeine Informationen

Sie können den Betrieb Ihres Prostitutionsgewerbes durch eine Stellvertretung betreiben lassen. Diese kann aus einer Person bestehen oder auch durch mehrere Personen erfolgen. Hierfür müssen Sie für jede Person eine Stellvertretererlaubnis schriftlich beantragen.

Sobald Sie diese Person nicht mehr als Stellvertretung einsetzen, müssen Sie dies unverzüglich der zuständigen Behörde melden. Die Stellvertretererlaubnis kann befristet erteilt werden.

Voraussetzungen

Die stellvertretende Person muss 

  • mindestens 18 Jahre alt sein,
  • die für den Betrieb eines Prostitutionsgewerbes erforderliche Zuverlässigkeit besitzen.

Erforderliche Unterlagen

  • Erlaubnis für das Prostitutionsgewerbe, für das die Stellvertretererlaubnis beantragt wird,
  • Schriftlicher Antrag für die Stellvertretungserlaubnis,
  • Personalausweis, Reisepass, ggf. elektronischer Aufenthaltstitel
  • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde nach Belegart „0“ bzw. europäisches Führungszeugnis,
  • Gewerbezentralregisterauszug zur Vorlage bei einer Behörde nach Belegart „9“,
  • Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes.

Es können weitere Unterlagen notwendig werden. Das erfahren Sie bei der Antragstellung.

Gebühren (Kosten)

Gebühr: EUR 100,00 - 1.000

Fristen

Keine.

Bearbeitungsdauer

Die zeitliche Dauer für die Erlaubniserteilung oder die Versagung der Erlaubnis richtet sich nach dem jeweiligen Verwaltungsaufwand.

Rechtsbehelf

Widerspruch

Zuständige Stelle

Bitte wenden Sie sich an den jeweils örtlich zuständigen Landkreis oder an die jeweils örtlich zuständige kreisfreie Stadt.

Weitere Informationen

Zur Überprüfung der Zuverlässigkeit wird eine Stellungnahme der Polizei eingeholt.

Wenn Sie nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und in Deutschland selbstständig oder nichtselbstständig tätig werden wollen, benötigen einen hierzu berechtigenden deutschen Aufenthaltstitel. Das gilt nicht, wenn Sie aus einem EU-Staat kommen.

Fachlich freigegeben durch

 Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt

Fachlich freigegeben am

24.02.2023

Zuständigkeitssuche

Die Suche nach Zuständigkeiten auf Basis des BUS können über sogenannte Includes in bestehende Webseiten eingebunden werden. Als Einbindungsart stehen folgenden Typen zur Verfügung:  

  • per Fenster- oder Frame-Include (URL) 

  • per Browserfenster 

  • per PHP-Include 

  • per Javascript-Include 

Als Teilnehmer des BUS haben Sie die Möglichkeit über bestehende Abfrage-Vorlagen oder durch das Erstellen eigener Abfragen Ihre persönliche Zuständigkeitssuche anzulegen.  

Bei der Gestaltung Ihrer Abfragen steht Ihnen ein Designer zur Verfügung mit dessen Hilfe Sie alle notwendigen Seiten zur Darstellung der Informationen Ihren Wünschen gemäß gestalten können. Angefangen von der Suchmaske, über die Suchergebnisseite bis zur detaillierten Darstellung von Leistungen und Organisationseinheiten.