Was erledige ich wo?

Hier finden Sie Informationen zu behördlichen Dienstleistungen und die dafür verantwortlichen Stellen in der Musterstadt Sachsen-Anhalt. 

Bezeichnung:
Schäden an innerörtlichen Landes- und Kreisstraßen und deren Wegen melden
Beschreibung:

Teaser

Wenn Sie Schäden auf der Ortsdurchfahrt einer Staatsstraße, Landstraße oder Kreisstraße und deren Gehwegen und Radwegen bemerken, können Sie diese melden.

Allgemeine Informationen

Beschädigte Straßen und Wege können schwerwiegende Folgen für alle Verkehrsbeteiligten haben. Schadstellen sind zum Beispiel Frostaufbrüche, Schlaglöcher, größere Unebenheiten in Längs- und Querrichtung, offene Fugen und Risse sowie eine mangelnde Fahrbahnentwässerung auf der Fahrbahn. Mit einer Meldung tragen Sie aktiv zur Verkehrssicherheit bei.

Die Zuständigkeit für den Straßenbau ist bei einer Ortsdurchfahrt abhängig von Art der Straße und Größe der Gemeinde. Die Einwohnergrenze zwischen großen und kleinen Gemeinden ist dabei je nach Bundesland unterschiedlich geregelt.

In der Regel gilt: Für kleinere Gemeinden liegt die Zuständigkeit für die Ortsdurchfahrt

  • einer Landesstraße (in Bayern und Sachsen: Staatsstraße) beim Bundesland.
  • einer Kreisstraße beim Landkreis oder der kreisfreien Stadt.

Für größere Gemeinden liegt die Zuständigkeit für die Ortsdurchfahrt von Landesstraßen beziehungsweise Staatsstraßen und Kreisstraßen bei der Gemeinde.

Die Zuständigkeit für Gehwege an Ortsdurchfahrten liegt in der Regel bei der Gemeinde. Bei Radwegen ist diese unterschiedlich geregelt.

Nach Ihrer Meldung prüft die zuständige Stelle, ob eine Sicherung der Gefahrenstelle und eine Instandsetzung nötig ist.

Gebühren (Kosten)

Es fallen keine Kosten an.

Gebühr: gebührenfrei

Zuständige Stelle

Wenden Sie sich an die Gemeinde oder die kreisfreie Stadt.

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Verkehr (BMV)

Fachlich freigegeben am

20.10.2025

Zuständigkeitssuche

Die Suche nach Zuständigkeiten auf Basis des BUS können über sogenannte Includes in bestehende Webseiten eingebunden werden. Als Einbindungsart stehen folgenden Typen zur Verfügung:  

  • per Fenster- oder Frame-Include (URL) 

  • per Browserfenster 

  • per PHP-Include 

  • per Javascript-Include 

Als Teilnehmer des BUS haben Sie die Möglichkeit über bestehende Abfrage-Vorlagen oder durch das Erstellen eigener Abfragen Ihre persönliche Zuständigkeitssuche anzulegen.  

Bei der Gestaltung Ihrer Abfragen steht Ihnen ein Designer zur Verfügung mit dessen Hilfe Sie alle notwendigen Seiten zur Darstellung der Informationen Ihren Wünschen gemäß gestalten können. Angefangen von der Suchmaske, über die Suchergebnisseite bis zur detaillierten Darstellung von Leistungen und Organisationseinheiten.