Was erledige ich wo?

Hier finden Sie Informationen zu behördlichen Dienstleistungen und die dafür verantwortlichen Stellen in der Musterstadt Sachsen-Anhalt. 

Bezeichnung:
Schäden an Ortsdurchfahrten von Bundesstraßen und deren Wegen melden
Beschreibung:

Teaser

Wenn Sie Schäden an Ortsdurchfahrten von Bundesstraßen entdecken, können Sie diese melden.

Allgemeine Informationen

Beschädigte Straßen und Wege können schwerwiegende Folgen für alle Verkehrsbeteiligten haben. Schadstellen sind zum Beispiel Frostaufbrüche, Schlaglöcher, größere Unebenheiten in Längs- und Querrichtung, offene Fugen und Risse sowie eine mangelnde Fahrbahnentwässerung auf der Fahrbahn. Mit einer Meldung tragen Sie aktiv zur Verkehrssicherheit bei.

Für Ortsdurchfahrten von Bundesstraßen ist entweder das jeweilige Bundesland in Auftragsverwaltung des Bundes oder die jeweilige Gemeinde zuständig. Die Gemeinde ist zuständig, wenn

  • ihre Einwohnerzahl 80.000 übersteigt oder
  • sie die Straßenbaulast der Ortsdurchfahrt freiwillig behalten oder übernommen hat.

Für die Gehwege ist in der Regel ebenso die Gemeinde zuständig.

Nach Ihrer Meldung prüft die zuständige Stelle, ob und wann eine Sicherung der Gefahrenstelle und eine Instandsetzung möglich ist.

Gebühren (Kosten)

Es fallen keine Kosten an.

Gebühr: gebührenfrei

Zuständige Stelle

Für Gemeinden und Städte mit mehr als 80.000 Einwohner gilt:

Die Gemeinde oder die Stadt selbst ist zuständig.

Für Gemeinden und Städte mit weniger als 80.000 Einwohner gilt:

Der Bund ist zuständig.

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Verkehr (BMV)

Fachlich freigegeben am

20.10.2025

Zuständigkeitssuche

Die Suche nach Zuständigkeiten auf Basis des BUS können über sogenannte Includes in bestehende Webseiten eingebunden werden. Als Einbindungsart stehen folgenden Typen zur Verfügung:  

  • per Fenster- oder Frame-Include (URL) 

  • per Browserfenster 

  • per PHP-Include 

  • per Javascript-Include 

Als Teilnehmer des BUS haben Sie die Möglichkeit über bestehende Abfrage-Vorlagen oder durch das Erstellen eigener Abfragen Ihre persönliche Zuständigkeitssuche anzulegen.  

Bei der Gestaltung Ihrer Abfragen steht Ihnen ein Designer zur Verfügung mit dessen Hilfe Sie alle notwendigen Seiten zur Darstellung der Informationen Ihren Wünschen gemäß gestalten können. Angefangen von der Suchmaske, über die Suchergebnisseite bis zur detaillierten Darstellung von Leistungen und Organisationseinheiten.