Was erledige ich wo?
Hier finden Sie Informationen zu behördlichen Dienstleistungen und die dafür verantwortlichen Stellen in der Musterstadt Sachsen-Anhalt.
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Sie möchten als Steuerberater oder -beraterin tätig werden? Informieren Sie sich hier, um eine Zulassung zur Steuerberaterprüfung zu beantragen.
Allgemeine Informationen
Um als Steuerberater oder Steuerberaterin in Sachsen-Anhalt zu arbeiten, müssen Sie die Steuerberaterprüfung bestehen. Die Zulassung zur Steuerberaterprüfung müssen Sie beantragen.
Sie können auch eine verkürzte Prüfung ablegen, wenn Sie eine Prüfung als Wirtschaftsprüfer oder vereidigter Buchprüfer bestanden haben.
Voraussetzungen
- Abschluss eines wirtschaftswissenschaftlichen oder eines rechtswissenschaftlichen Hochschulstudiums oder ein anderes Hochschulstudium mit wirtschaftswissenschaftlicher Fachrichtung
- Regelstudienzeit von mindestens 4 Jahren
- Sie haben mindestens 2 Jahre mindestens 16 Stunden pro Woche auf dem Gebiet der von den Bundes- oder Landesfinanzbehörden verwalteten Steuern gearbeitet
- oder bei einer Regelstudienzeit von weniger als 4 Jahren: Sie haben mindestens 3 Jahre mindestens 16 Stunden pro Woche auf dem Gebiet der von den Bundes- oder Landesfinanzbehörden verwalteten Steuern gearbeitet
- Oder bei einer kaufmännischen Ausbildung: Sie haben mindestens 8 Jahre mindestens 16 Stunden pro Woche auf dem Gebiet der von den Bundes- oder Landesfinanzbehörden verwalteten Steuern gearbeitet
- Oder bei Steuerfachwirten (Steuerfachassistenten) und geprüften Bilanzbuchhaltern: Sie haben mindestens 6 Jahre mindestens 16 Stunden pro Woche auf dem Gebiet der von den Bundes oder Landesfinanzbehörden verwalteten Steuern gearbeitet
Erforderliche Unterlagen
- Lebenslauf
- Passbild (nicht älter als ein Jahr)
- Prüfungszeugnisse, Diplome und Befähigungsnachweise
- Tätigkeitsnachweise
Reichen Sie die Nachweise im Original oder in beglaubigter Kopie ein.
Gebühren (Kosten)
Bearbeitungsgebühr: EUR 200,00
Prüfungsgebühr: EUR 1.100,00
Fristen
spätestens am 30.4. des betreffenden Prüfungsjahres
Rechtsbehelf
Bei Versagung der Zulassung ist die Klage vor dem Finanzgericht zulässig.
Zuständige Stelle
Bitte wenden Sie sich an die zuständige Steuerberaterkammer.
Verfahrensablauf
- Sie müssen den Antrag auf Zulassung fristgerecht bei der Steuerberaterkammer einreichen.
- Sie müssen für den Antrag den Vordruck der Steuerberaterkammer nutzen.
- Reichen Sie das vollständig ausgefüllte Formular und die Antragsunterlagen bei der Steuerberaterkammer ein und überweisen Sie die Gebühr für die Bearbeitung des Antrags.
- Die Steuerberaterkammer prüft, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen und entscheidet über Ihren Antrag.
- Sie erhalten einen Zulassungsbescheid.
Weitere Informationen
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie auch von der Prüfung befreit werden.
Fachlich freigegeben durch
Ministerium der Finanzen Sachsen-Anhalt
Fachlich freigegeben am
Ein Angebot des Bürger- und Unternehmensservice (BUS) des Landes Sachsen-Anhalt.
Zuständigkeitssuche
Die Suche nach Zuständigkeiten auf Basis des BUS können über sogenannte Includes in bestehende Webseiten eingebunden werden. Als Einbindungsart stehen folgenden Typen zur Verfügung:
per Browserfenster
per PHP-Include
per Fenster- oder Frame-Include (URL)
per Javascript-Include
Als Teilnehmer des BUS haben Sie die Möglichkeit über bestehende Abfrage-Vorlagen oder durch das Erstellen eigener Abfragen Ihre persönliche Zuständigkeitssuche anzulegen.
Bei der Gestaltung Ihrer Abfragen steht Ihnen ein Designer zur Verfügung mit dessen Hilfe Sie alle notwendigen Seiten zur Darstellung der Informationen Ihren Wünschen gemäß gestalten können. Angefangen von der Suchmaske, über die Suchergebnisseite bis zur detaillierten Darstellung von Leistungen und Organisationseinheiten.