Was erledige ich wo?
Hier finden Sie Informationen zu behördlichen Dienstleistungen und die dafür verantwortlichen Stellen in der Musterstadt Sachsen-Anhalt.
Allgemeine Informationen
Erst durch die Eintragung in das Handelsregister wird die Aktiengesellschaft (AG) zur juristischen Person. Da die AG eine Kapitalgesellschaft ist, wird sie in die Abteilung B des Handelsregisters eingetragen.
Erforderliche Unterlagen
Folgende Angaben und Unterlagen sind notwendig:
- eine inländische Geschäftsanschrift
- Art und Umfang der Vertretungsbefugnis der Vorstandsmitglieder
- Anmeldung
- Gründungsurkunde mit Satzung
- Urkunden über die Bestellung des Vorstandes und des Aufsichtsrates
- im Fall der §§ 26 und 27 AktG die Verträge, die den Festsetzungen zugrunde liegen oder zu ihrer Ausführung geschlossen worden sind sowie eine Berechnung des der Gesellschaft zur Last fallenden Gründungsaufwands
- Liste der Mitglieder des Aufsichtsrates mit Angabe des Namens, Vornamens, ausgeübten Berufs und Wohnorts der Mitglieder
- Nachweis, dass der eingezahlte Betrag endgültig zur freien Verfügung des Vorstandes steht (Bankbestätigung)
- Gründungsbericht
- Prüfungsberichte der Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates sowie der Gründungsprüfer nebst ihren urkundlichen Unterlagen
- Genehmigungsurkunde, wenn der Gegenstand des Unternehmens oder eine andere Satzungsbestimmung der staatlichen Genehmigung bedarf
Im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein.
Gebühren (Kosten)
Die Höhe der Gebühr für die Eintragung bestimmt sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz in Verbindung mit der Verordnung über Gebühren in Handels-, Partnerschafts- und Genossenschaftsregistersachen.
Daneben fallen Auslagen für die öffentliche Bekanntmachung der Eintragung an.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt beim Amtsgericht Stendal als zentrales Registergericht.
Verfahrensablauf
Anmeldung
Zur Antragstellung wenden Sie sich an einen Notar oder eine Notarin.
- Der Notar oder die Notarin berät beim Formulieren des Antrags.
- Die Anmeldung erfolgt ausschließlich auf elektronischem Weg, dazu wird ein öffentlich beglaubigtes Dokument erstellt.
- Die Erklärung wird mit einer elektronischen Signatur versehen (im Sinne des § 39a Beurkundungsgesetz/BeurkG) und an das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach des Registergerichts gesendet.
Änderungen
Maßgebliche Angaben zu Ihrem Unternehmen, so etwa zum Firmensitz, zur Rechtsform oder den Vertretungsberechtigten, haben sich geändert? Dann lassen Sie bitte unverzüglich den Handelsregister-Eintrag korrigieren.
Die Eintragung erfolgt in gleicher Weise ausschließlich über eine Notarin oder einen Notar.
Rechtsgrundlage
Fachlich freigegeben durch
keine fachliche Freigabe
Ein Angebot des Bürger- und Unternehmensservice (BUS) des Landes Sachsen-Anhalt.
Zuständigkeitssuche
Die Suche nach Zuständigkeiten auf Basis des BUS können über sogenannte Includes in bestehende Webseiten eingebunden werden. Als Einbindungsart stehen folgenden Typen zur Verfügung:
per Browserfenster
per PHP-Include
per Fenster- oder Frame-Include (URL)
per Javascript-Include
Als Teilnehmer des BUS haben Sie die Möglichkeit über bestehende Abfrage-Vorlagen oder durch das Erstellen eigener Abfragen Ihre persönliche Zuständigkeitssuche anzulegen.
Bei der Gestaltung Ihrer Abfragen steht Ihnen ein Designer zur Verfügung mit dessen Hilfe Sie alle notwendigen Seiten zur Darstellung der Informationen Ihren Wünschen gemäß gestalten können. Angefangen von der Suchmaske, über die Suchergebnisseite bis zur detaillierten Darstellung von Leistungen und Organisationseinheiten.