Was erledige ich wo?

Hier finden Sie Informationen zu behördlichen Dienstleistungen und die dafür verantwortlichen Stellen in der Musterstadt Sachsen-Anhalt. 

Bezeichnung:
Entsorgungsfachbetrieb - Zertifikat
Beschreibung:

Allgemeine Informationen

Jeder Abfallerzeuger hat dafür Sorge zu tragen, dass sein Abfall ordnungsgemäß entsorgt wird. Um den Abfallerzeuger in dieser Hinsicht juristisch zu entlasten, hat der Gesetzgeber den Begriff des Entsorgungsfachbetriebes als anerkanntes Zertifikat der Abfallwirtschaft eingeführt. Entsorgungsfachbetrieb ist,

  • wer berechtigt ist, das Gütezeichen einer anerkannten Entsorgergemeinschaft zu führen oder
  • einen Überwachungsvertrag mit einer technischen Überwachungsorganisation abgeschlossen hat, der eine mindestens einjährige Überprüfung einschließt. Unter dem Begriff technische Überwachungsorganisation versteht man den Zusammenschluss unabhängiger, zuverlässiger und fachkundiger Gutachter.

An die Entsorgungsfachbetriebe können für die Zertifizierung bestimmte Anforderungen gestellt werden. Dazu werden insbesondere

  • Mindestanforderungen an die Fachkenntnisse festgelegt,
  • der Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit und einer ausreichenden Haftpflichtversicherung gefordert und
  • Anforderungen an Geräte und Ausrüstungen bestimmt.

Zwei Wege führen zur Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb

  • das Prüfungs- und Zertifizierungsverfahrens durch beauftragte Sachverständige einer durch die zuständige Behörde anerkannten Entsorgergemeinschaft oder
  • das Prüfungs- und Zertifizierungsverfahren durch Sachverständige einer Technischen Überwachungsorganisation auf der Grundlage eines zwischen dem Betrieb und der Technischen Überwachungsorganisation geschlossenen Vertrages nach Zustimmung der zuständigen obersten Landesbehörde.

Das Überwachungszertifikat ist befristet. Die Gültigkeitsdauer darf einen Zeitraum von 18 Monaten nicht überschreiten.
Vorteile einer Zertifizierung sind:

  • keine gebührenpflichtige Transportgenehmigung mehr notwendig,
  • Teilnahme an qualifizierten Ausschreibungen von Kommunen und Unternehmen,
  • Verhandlungspotenzial mit Versicherungen.  

Gebühren (Kosten)

Die Zertifizierung ist kostenpflichtig.

Zuständige Stelle

Wenden Sie sich an das Landesamt für Umweltschutz (LAU).

Zuständigkeitssuche

Die Suche nach Zuständigkeiten auf Basis des BUS können über sogenannte Includes in bestehende Webseiten eingebunden werden. Als Einbindungsart stehen folgenden Typen zur Verfügung:  

  • per Fenster- oder Frame-Include (URL) 

  • per Browserfenster 

  • per PHP-Include 

  • per Javascript-Include 

Als Teilnehmer des BUS haben Sie die Möglichkeit über bestehende Abfrage-Vorlagen oder durch das Erstellen eigener Abfragen Ihre persönliche Zuständigkeitssuche anzulegen.  

Bei der Gestaltung Ihrer Abfragen steht Ihnen ein Designer zur Verfügung mit dessen Hilfe Sie alle notwendigen Seiten zur Darstellung der Informationen Ihren Wünschen gemäß gestalten können. Angefangen von der Suchmaske, über die Suchergebnisseite bis zur detaillierten Darstellung von Leistungen und Organisationseinheiten.