Was erledige ich wo?

Hier finden Sie Informationen zu behördlichen Dienstleistungen und die dafür verantwortlichen Stellen in der Musterstadt Sachsen-Anhalt. 

Bezeichnung:
Prüfung der persönlichen Zuverlässigkeit zur Führung von Güterkraftverkehrsgeschäfte beantragen
Beschreibung:

Allgemeine Informationen

Sie wollen gewerbsmäßig Transporte mit Fahrzeugen durchführen, deren zulässiges Gesamtgewicht mehr als 3,5 Tonnen beträgt. Hierfür benötigen Sie eine Erlaubnis (Güterkraftverkehrserlaubnis). Eine der Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis ist der Nachweis der fachlichen Eignung.


Der Unternehmer oder die zur Führung der Geschäfte bestellte Person muss fachlich geeignet sein.

Können Sie oder die zur Führung der Geschäfte bestellte Person die fachliche Eignung durch eine mindestens fünfjährige leitende Tätigkeit in einem Unternehmen, das Güterkraftverkehr betreibt, nachweisen, dann kann Ihnen die IHK eine entsprechende Fachkundebescheinigung ausstellen. Dabei darf das Ende dieser Tätigkeit nicht länger als zwei Jahre zurückliegen.


Der IHK müssen hierzu aussagefähige Unterlagen vorgelegt werden, die die Tätigkeit belegen. Hierzu eignen sich z. B. schriftliche Zeugnisse der Unternehmen. Die IHK kann ein ergänzendes Beurteilungsgespräch führen, wenn die Unterlagen zum Nachweis der fachlichen Eignung nicht ausreichen. Die fachliche Eignung kann alternativ nachgewiesen werden durch eine Fachkundeprüfung vor der Industrie- und Handelskammer (IHK).


Außerdem können Sie die fachliche Eignung auch durch eine anerkannte gleichwertige Abschlussprüfung (z.B. zum Speditionskaufmann) nachweisen.
 In diesem Fall müssen Sie ein Zeugnis der Abschlussprüfung vorlegen.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis
  • Zeugnisse
  • Bescheinigungen
  • Antragsformulare der örtlich zuständigen IHK

Gebühren (Kosten)

Die Erteilung der Fachkundebescheinigung ist gebührenpflichtig. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der jeweils gültigen Fassung des Gebührentarifs der IHK. 

Fristen

Es sind keine Fristen zu beachten.

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt bei der örtlich zuständige Industrie- und Handelskammer (IHK), in deren Bezirk Sie Ihren Wohnsitz haben.

Zuständigkeitssuche

Die Suche nach Zuständigkeiten auf Basis des BUS können über sogenannte Includes in bestehende Webseiten eingebunden werden. Als Einbindungsart stehen folgenden Typen zur Verfügung:  

  • per Fenster- oder Frame-Include (URL) 

  • per Browserfenster 

  • per PHP-Include 

  • per Javascript-Include 

Als Teilnehmer des BUS haben Sie die Möglichkeit über bestehende Abfrage-Vorlagen oder durch das Erstellen eigener Abfragen Ihre persönliche Zuständigkeitssuche anzulegen.  

Bei der Gestaltung Ihrer Abfragen steht Ihnen ein Designer zur Verfügung mit dessen Hilfe Sie alle notwendigen Seiten zur Darstellung der Informationen Ihren Wünschen gemäß gestalten können. Angefangen von der Suchmaske, über die Suchergebnisseite bis zur detaillierten Darstellung von Leistungen und Organisationseinheiten.