Was erledige ich wo?

Hier finden Sie Informationen zu behördlichen Dienstleistungen und die dafür verantwortlichen Stellen in der Musterstadt Sachsen-Anhalt. 

Bezeichnung:
Allgemeine Beeidigung von Dolmetschern und Übersetzern beantragen
Beschreibung:

Allgemeine Informationen

Zur Sprachenübertragung für gerichtliche, behördliche und notarielle Zwecke können Übersetzer/innen (schriftliche Übertragung) und Dolmetscher/innen (mündliche Übertragung) nach Maßgabe des Dolmetschergesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (DolmG LSA)  allgemein beeidigt und öffentlich bestellt werden. Die allgemein beeidigten und öffentlich bestellten Übersetzer/innen und Dolmetscher/innen werden in ein elektronisches Verzeichnis (Übersetzerinnen-, Übersetzer-, Dolmetscherinnen- und Dolmetscherverzeichnis) eingetragen. Das Verzeichnis ist im Internet  zugänglich und kann von jedermann eingesehen werden. Die Eintragungen in das elektronische Verzeichnis können über die Landeskoordinatoren beim Landgericht Halle abgewickelt werden.

Die allgemeine Beeidigung hat den Vorteil, dass bei der Zuziehung durch ein Gericht oder einen Notar in dem Landgerichtsbezirk, in dem der Dolmetscher allgemein vereidigt wurde, statt der Eidesleistung im Einzelfall die Berufung auf den allgemeinen Eid genügt.

Gebühren (Kosten)

Gebührenrahmen 25,60 Euro bis 153,40 Euro gemäß Nr. 4.1 des Gebührenverzeichnisses zum Justizkostengesetz des Landes Sachsen-Anhalt

Rechtsbehelf

Im Verfahren ist der Verwaltungsgerichtsweg eröffnet.

Zuständige Stelle

Für die allgemeine Beeidigung und öffentliche Bestellung ist die Präsidentin oder der Präsident des Landgerichts zuständig, in deren oder dessen Bezirk die antragstellende Person die berufliche Niederlassung hat. Für Antragsteller ohne berufliche Niederlassung ist die Hauptwohnung maßgebend.

Anträge / Formulare

Die allgemeine Beeidigung und öffentliche Bestellung erfolgt auf schriftlichen Antrag. Für den Antrag sind keine amtlichen Formulare vorgesehen.

Weitere Informationen

Dolmetscher, die nicht allgemein beeidigt sind, können ebenfalls zu Gerichtsverhandlungen hinzugezogen werden. Vor Beginn der Tätigkeit muss der Dolmetscher dann allerdings für diese Verhandlung durch den Vorsitzenden Richter vereidigt werden.

Zuständigkeitssuche

Die Suche nach Zuständigkeiten auf Basis des BUS können über sogenannte Includes in bestehende Webseiten eingebunden werden. Als Einbindungsart stehen folgenden Typen zur Verfügung:  

  • per Fenster- oder Frame-Include (URL) 

  • per Browserfenster 

  • per PHP-Include 

  • per Javascript-Include 

Als Teilnehmer des BUS haben Sie die Möglichkeit über bestehende Abfrage-Vorlagen oder durch das Erstellen eigener Abfragen Ihre persönliche Zuständigkeitssuche anzulegen.  

Bei der Gestaltung Ihrer Abfragen steht Ihnen ein Designer zur Verfügung mit dessen Hilfe Sie alle notwendigen Seiten zur Darstellung der Informationen Ihren Wünschen gemäß gestalten können. Angefangen von der Suchmaske, über die Suchergebnisseite bis zur detaillierten Darstellung von Leistungen und Organisationseinheiten.