Was erledige ich wo?

Hier finden Sie Informationen zu behördlichen Dienstleistungen und die dafür verantwortlichen Stellen in der Musterstadt Sachsen-Anhalt. 

Bezeichnung:
Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Altenpflegerin oder Altenpfleger beantragen
Beschreibung:

Allgemeine Informationen

Wenn Sie die Berufsbezeichnung „Altenpflegerin“ bzw. „Altenpfleger“ führen wollen, benötigen Sie dazu eine Erlaubnis.

Wenn Sie die Tätigkeit nur vorübergehend und gelegentlich ausüben, genügt eine Meldung bei der zuständigen Behörde.

Voraussetzungen

  • Sie haben nach der gesetzlich vorgeschriebenen Ausbildung die staatliche Prüfung für Altenpfleger bestanden.
  • Sie haben sich keines Verhaltens schuldig gemacht, aus dem sich die Unzuverlässigkeit zur Ausübung des Berufs ergibt.
  • Sie sind in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs geeignet .

Erforderliche Unterlagen

  • einen schriftlichen Antrag mit Ihrer Adresse
  • einen Lebenslauf
  • Ihre Geburts- oder Heiratsurkunde in Ihrer Heimatsprache und in deutscher Sprache
  • Ihr Diplom in Ihrer Heimatsprache und in deutscher Sprache
  • ggf. staatliches Anerkennungsschreiben zur Führung der Berufsbezeichnung
  • eine Übersicht aus der die Unterrichtsfächer, Noten und die Stundenanzahl Ihrer Ausbildung hervorgehen (Anlage zum Diplom), in Ihrer Heimatsprache und in deutscher Sprache
  • ggf. einen Auszug aus Ihrem Arbeitsbuch in Ihrer Heimatsprache und in deutscher Sprache
  • einen Nachweis darüber, dass Sie die deutsche Sprache beherrschen (z.B. Teilnahmebescheinigungen an Deutsch-Kursen)

Alle Dokumente sind mittels beglaubigter Kopie vorzulegen. Beglaubigte Kopien können Sie z.B. bei ihrer Wohnsitzgemeinde anfertigen lassen. Alle Übersetzungen müssen von einem in Deutschland beeidigtem Dolmetscher gefertigt worden sein.

Gebühren (Kosten)

Im Regelfall 50 Euro für die Erlaubnis und 3,45 Euro für die Postzustellung.

Zuständige Stelle

Landesverwaltungsamt

Weitere Informationen

Haben Sie im Rahmen einer erweiterten Ausbildung heilkundliche Tätigkeiten erlernt, sind sie auch zu deren Ausübung berechtigt.

Zuständigkeitssuche

Die Suche nach Zuständigkeiten auf Basis des BUS können über sogenannte Includes in bestehende Webseiten eingebunden werden. Als Einbindungsart stehen folgenden Typen zur Verfügung:  

  • per Fenster- oder Frame-Include (URL) 

  • per Browserfenster 

  • per PHP-Include 

  • per Javascript-Include 

Als Teilnehmer des BUS haben Sie die Möglichkeit über bestehende Abfrage-Vorlagen oder durch das Erstellen eigener Abfragen Ihre persönliche Zuständigkeitssuche anzulegen.  

Bei der Gestaltung Ihrer Abfragen steht Ihnen ein Designer zur Verfügung mit dessen Hilfe Sie alle notwendigen Seiten zur Darstellung der Informationen Ihren Wünschen gemäß gestalten können. Angefangen von der Suchmaske, über die Suchergebnisseite bis zur detaillierten Darstellung von Leistungen und Organisationseinheiten.