Was erledige ich wo?

Hier finden Sie Informationen zu behördlichen Dienstleistungen und die dafür verantwortlichen Stellen in der Musterstadt Sachsen-Anhalt. 

Bezeichnung:
Lärmschutz: Benutzung von Arbeitsgeräten zwischen 20 und 7 Uhr - Ausnahmegenehmigung
Beschreibung:

Allgemeine Informationen

Einschlägige Regelungen über den Betrieb von motorgetriebenen Maschinen, Werkzeugen sowie Gartengerätschaften enthalten das Bundes-Immissionsschutzgesetz -BImSchG- in Verbindung mit der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung -32. BImSchV-.

Diese Regelungen richten sich grundsätzlich sowohl an Unternehmer als auch an Privatpersonen.
So dürfen gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 1 der 32. BImSchV Geräte und Maschinen in reinen, allgemeinen und besonderen Wohngebieten, Kleinsiedlungsgebieten, Sondergebieten, die der Erholung dienen, Kur- und Klinikgebieten sowie auf dem Gelände von Krankenhäusern und Pflegeanstalten im Freien an Sonn- und Feiertagen ganztätig sowie an Werktagen in der Zeit von 20:00 Uhr bis 7:00 Uhr nicht betrieben werden. Spezielle Regelungen bestehen für Freischneider, Grastrimmer und Graskantenschneider, Laubbläser sowie Laubsammler, die nicht das gemeinschaftliche Umweltzeichen (europäische Umweltzeichen) tragen oder nicht den Anforderungen an die zulässigen Schallleistungspegel der Stufe II in Artikel 12 der Richtlinie 2000/14/EG entsprechen. Diese dürfen auch in der Zeit zwischen 7:00 Uhr und 9:00 Uhr, 13:00 Uhr und 15:00 Uhr sowie 17:00 Uhr und 20:00 Uhr nicht betrieben werden.

Gebühren (Kosten)

EUR 50,00 bis EUR 1.100,00

Fristen

Beantragung der Ausnahmegenehmigung vor Beginn der Arbeiten.

Rechtsbehelf

Der Rechtsbehelf wird im Genehmigungsbescheid genannt.

Zuständige Stelle

Wenden Sie sich an Ihren Landkreis oder kreisfreie Stadt.

Anträge / Formulare

Der Antrag bedarf keiner besonderen Form.

Zuständigkeitssuche

Die Suche nach Zuständigkeiten auf Basis des BUS können über sogenannte Includes in bestehende Webseiten eingebunden werden. Als Einbindungsart stehen folgenden Typen zur Verfügung:  

  • per Fenster- oder Frame-Include (URL) 

  • per Browserfenster 

  • per PHP-Include 

  • per Javascript-Include 

Als Teilnehmer des BUS haben Sie die Möglichkeit über bestehende Abfrage-Vorlagen oder durch das Erstellen eigener Abfragen Ihre persönliche Zuständigkeitssuche anzulegen.  

Bei der Gestaltung Ihrer Abfragen steht Ihnen ein Designer zur Verfügung mit dessen Hilfe Sie alle notwendigen Seiten zur Darstellung der Informationen Ihren Wünschen gemäß gestalten können. Angefangen von der Suchmaske, über die Suchergebnisseite bis zur detaillierten Darstellung von Leistungen und Organisationseinheiten.