Was erledige ich wo?

Hier finden Sie Informationen zu behördlichen Dienstleistungen und die dafür verantwortlichen Stellen in der Musterstadt Sachsen-Anhalt. 

Bezeichnung:
Reisepass wegen Namensänderung durch Scheidung beantragen
Beschreibung:

Allgemeine Informationen

Nach einer Namensänderung durch Scheidung oder Aufhebung einer Lebenspartnerschaft wird ein neuer Reisepass benötigt.

Die Ausstellung eines neuen Reisepasses ist nur notwendig, wenn der Reisepass weiterhin genutzt wird.
 

Erforderliche Unterlagen

  • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
  • der jetzige Reisepass
  • Scheidungsurkunde. Es wird auch die Vorlage von Familienbüchern akzeptiert.
  • Richterliche Entscheidung über die Aufhebung der Lebenspartnerschaft

Gebühren (Kosten)

Reisepass für Vielreisende (48 Seiten) unter 24 Jahren

Gebühr: EUR 59,50

Reisepass für Vielreisende (48 Seiten) über 24 Jahre

Gebühr: EUR 92,00

Reisepass für Personen über 24 Jahre

Gebühr: EUR 70,00

Reisepass für Personen unter 24 Jahren

Gebühr: EUR 37,50

Fristen

Eine Verlängerung der Geltungsdauer ist nicht möglich.

für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren

Geltungsdauer: 6 Jahre

für Antragsteller/-innen über 24 Jahre

Geltungsdauer: 10 Jahre

Bearbeitungsdauer

Bearbeitungsdauer: 4 Wochen

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.

Verfahrensablauf

Die antragstellende Person muss für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Der Antragsteller/die Antragstellerin muss lediglich unterschreiben.

Weitere Informationen

Der Reisepass kann nicht sofort nach der Antragstellung mitgenommen werden, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Wird der Reisepass früher benötigt, kann ein Expresspass beantragt werden.

Rechtsgrundlage

Zuständigkeitssuche

Die Suche nach Zuständigkeiten auf Basis des BUS können über sogenannte Includes in bestehende Webseiten eingebunden werden. Als Einbindungsart stehen folgenden Typen zur Verfügung:  

  • per Fenster- oder Frame-Include (URL) 

  • per Browserfenster 

  • per PHP-Include 

  • per Javascript-Include 

Als Teilnehmer des BUS haben Sie die Möglichkeit über bestehende Abfrage-Vorlagen oder durch das Erstellen eigener Abfragen Ihre persönliche Zuständigkeitssuche anzulegen.  

Bei der Gestaltung Ihrer Abfragen steht Ihnen ein Designer zur Verfügung mit dessen Hilfe Sie alle notwendigen Seiten zur Darstellung der Informationen Ihren Wünschen gemäß gestalten können. Angefangen von der Suchmaske, über die Suchergebnisseite bis zur detaillierten Darstellung von Leistungen und Organisationseinheiten.