Was erledige ich wo?

Hier finden Sie Informationen zu behördlichen Dienstleistungen und die dafür verantwortlichen Stellen in der Musterstadt Sachsen-Anhalt. 

Bezeichnung:
Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen
Beschreibung:

Teaser

Jede 3. Frau in Deutschland ist von körperlicher oder psychischer Gewalt betroffen. Das Hilfetelefon bietet allen betroffenen Frauen vertrauliche Hilfe.

Allgemeine Informationen

Wenn Sie als Frau von körperlicher oder psychischer Gewalt betroffen sind, bietet Ihnen das Hilfetelefon eine kostenlose Erstberatung und Informationen zu möglichen Hilfen. Das Hilfetelefon wendet sich insbesondere an:

  • Frauen, die von Gewalt betroffen oder bedroht sind,
  • Personen aus dem sozialen Umfeld von Frauen, die von Gewalt betroffen oder bedroht sind,
  • Personen, die bei ihrer beruflichen oder ehrenamtlichen Tätigkeit, z.B.  Beratung, Unterstützung oder Intervention, mit Gewalt gegen Frauen konfrontiert sind.

Das Angebot des Hilfetelefons ist barrierefrei und mehrsprachig. Sie erhalten telefonische Beratung, Information und bei Bedarf  Weitervermittlung an Unterstützungseinrichtungen vor Ort durch qualifizierte weibliche Fachkräfte. Die Hilfeleistung erfolgt anonym, vertraulich und wird auch per E-Mail und Chat angeboten. Eine Beratung in deutscher Gebärdensprache wird ebenfalls angeboten.

 

Bei Bedarf werden Sie an Mitarbeiterinnen vor Ort weitervermittelt.

Erforderliche Unterlagen

keine

Gebühren (Kosten)

keine

Zuständige Stelle

Sie erreichen das Hilfetelefon unter der kostenlosen Rufnummer 08000 116 016  rund um die Uhr, auch an Wochenenden und Feiertagen – an 365 Tagen im Jahr.

Auf der Internetseite https://www.hilfetelefon.de/das-hilfetelefon/beratung/e-mail-beratung.html können Sie auch eine Beratung per E-Mail, per Chat  oder in Gebärdensprache erhalten.

Weitere Informationen

Die Beratung findet in 17 Sprachen statt. Auch ist die Beratung in Gebärdensprache möglich. Selbst wenn kein Guthaben mehr auf Ihrem Handy vorhanden ist, kann die Hotline angerufen werden. Zudem besteht auch die Möglichkeit zu geschützter Email- und Chat-Beratung.

Fachlich freigegeben durch

Serviceteam BMFSFJ

Themengruppe B

Fachlich freigegeben am

10.11.2016

Zuständigkeitssuche

Die Suche nach Zuständigkeiten auf Basis des BUS können über sogenannte Includes in bestehende Webseiten eingebunden werden. Als Einbindungsart stehen folgenden Typen zur Verfügung:  

  • per Fenster- oder Frame-Include (URL) 

  • per Browserfenster 

  • per PHP-Include 

  • per Javascript-Include 

Als Teilnehmer des BUS haben Sie die Möglichkeit über bestehende Abfrage-Vorlagen oder durch das Erstellen eigener Abfragen Ihre persönliche Zuständigkeitssuche anzulegen.  

Bei der Gestaltung Ihrer Abfragen steht Ihnen ein Designer zur Verfügung mit dessen Hilfe Sie alle notwendigen Seiten zur Darstellung der Informationen Ihren Wünschen gemäß gestalten können. Angefangen von der Suchmaske, über die Suchergebnisseite bis zur detaillierten Darstellung von Leistungen und Organisationseinheiten.