Was erledige ich wo?

Hier finden Sie Informationen zu behördlichen Dienstleistungen und die dafür verantwortlichen Stellen in der Musterstadt Sachsen-Anhalt. 

Bezeichnung:
Freiwilliges Soziales Jahr ableisten
Beschreibung:

Teaser

Sie haben die Schule beendet und können oder wollen eine Ausbildung oder ein Studium noch nicht beginnen? Dann leisten Sie ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ).

Allgemeine Informationen

Für alle, die sich nicht sofort in das Berufsleben oder Studium stürzen wollen, gibt es das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ). 
Im Freiwilligendienst leisten Sie praktische Hilfstätigkeiten im persönlichen und direkten Kontakt mit Menschen. Ihre Praxiserfahrungen werden in Weiterqualifizierungen und Seminaren erweitert.
Ein solcher Freiwilligendienst dauert meist 12 Monate und kann auf maximal 18 Monate und in Ausnahmefällen auf 24 Monate  verlängert werden. 
Sie erhalten ein monatliches Taschengeld sowie freie Verpflegung oder Kostenausgleich und gegebenenfalls freie Unterkunft. Die Beiträge zur Sozialversicherung (Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung) werden zu 100 Prozent von den Trägern übernommen. Das Kindergeld erhalten Sie weiterhin, wenn Sie unter 25 Jahre alt sind. 
 

Voraussetzungen

  • Sie sind zwischen 16 und 26 Jahre alt
  • der FSJ Zeitraum wird vor Ihrem 27. Geburtstag beendet
  • Sie haben die Schulpflicht erfüllt (je nach Bundesland nach der 9. oder 10. Klasse)
  • Sie leisten das FSJ  mindestens 6 Monate
     

Erforderliche Unterlagen

  • Bewerbungsunterlagen (Anschreiben, Lebenslauf)

Gebühren (Kosten)

Es fallen für Sie keine Kosten an.  

Fristen

Die Bewerbungsfristen variieren von Träger zu Träger. 

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer variiert je nach Träger und Einrichtung.

Zuständige Stelle

Sie können sich direkt bei der Einsatzstelle oder bei einem Träger bewerben.

Anträge / Formulare

-    Formulare: teilweise 

-    Onlineverfahren möglich: teilweise 

-    Schriftform erforderlich: ja

-    Persönliches Erscheinen nötig: ja

Verfahrensablauf

Bevor Sie ein FSJ beginnen, müssen Sie sich überlegen, in welchem Bereich Sie sich engagieren möchten. 

  • Bewerben Sie sich rechtzeitig bei einem Träger. Viele FSJ-Träger bieten dafür ein Online-Formular an. Bei einigen Trägern müssen Sie eine schriftliche Bewerbung einreichen.
  • Der Träger wird Sie gegebenenfalls zu einem Bewerbungsgespräch einladen. 
  • Wenn Ihre Bewerbung erfolgreich war, unterschreiben Sie einen Vertrag. Darin sind Ihr Einsatzort und der Zeitraum des FSJ festgelegt.
     

Weitere Informationen


Neben dem FSJ gibt es den Bundesfreiwilligendienst (BFD). Hier ist keine Altersgrenze festgelegt. Mit dem FSJ verwandt sind auch das Freiwillige Ökologische Jahr (FÖJ), das Freiwillige Jahr Kultur (FSJ Kultur) und das Freiwillige Jahr im politischen Leben/ in der Demokratie, im Sport oder im Ausland

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Fachlich freigegeben am

11.08.2021

Zuständigkeitssuche

Die Suche nach Zuständigkeiten auf Basis des BUS können über sogenannte Includes in bestehende Webseiten eingebunden werden. Als Einbindungsart stehen folgenden Typen zur Verfügung:  

  • per Fenster- oder Frame-Include (URL) 

  • per Browserfenster 

  • per PHP-Include 

  • per Javascript-Include 

Als Teilnehmer des BUS haben Sie die Möglichkeit über bestehende Abfrage-Vorlagen oder durch das Erstellen eigener Abfragen Ihre persönliche Zuständigkeitssuche anzulegen.  

Bei der Gestaltung Ihrer Abfragen steht Ihnen ein Designer zur Verfügung mit dessen Hilfe Sie alle notwendigen Seiten zur Darstellung der Informationen Ihren Wünschen gemäß gestalten können. Angefangen von der Suchmaske, über die Suchergebnisseite bis zur detaillierten Darstellung von Leistungen und Organisationseinheiten.