Was erledige ich wo?
Hier finden Sie Informationen zu behördlichen Dienstleistungen und die dafür verantwortlichen Stellen in der Musterstadt Sachsen-Anhalt.
Allgemeine Informationen
Opfer der SED-Diktatur haben auf Antrag unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine monatliche Opfer-Pension in Höhe von bis zu 250 Euro.
Anspruch auf eine Opferpension haben Personen,
- die rechtsstaatswidrige Freiheitsentziehung von insgesamt mindestens 180 Tagen erlitten haben,
- keine Ausschließungsgründe vorliegen (Verstoß gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit, Stellung im schwerwiegendem Maße zum eigenen Vorteil oder zum Nachteil anderer missbraucht, im Beitrittsgebiet dem damaligen System erheblichen Vorschub geleistet haben oder Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren wegen einer vorsätzlichen Straftat, sofern die Entscheidung in einer Auskunft aus dem Bundeszentralregister enthalten ist),
- in ihrer wirtschaftlichen Lage besonders beeinträchtigt sind.
Erforderliche Unterlagen
- Meldebescheinigung
- Verdienstbescheinigung
- Heiratsurkunde oder Lebenspartnerschaftsurkunde
- Rehabilitierungsentscheidung durch Landgericht Magdeburg oder Bescheinigung nach § 10 Abs. 4 HHG mit Wohnsitz in Sachsen-Anhalt oder Rehabilitierungsentscheidung durch Landgericht Halle
- Führungszeugnis nach § 30 Bundeszentralregistergesetz (BZRG)- nach Aufforderung durch das Landesverwaltungsamt
Fristen
Der Anspruch auf Zahlung der Opferpension ist vom Zeitpunkt des Eingangs des Antrages abhängig. Er beginnt frühestens mit dem Monat, der auf die Antragstellung folgt. Wurde der Antrag vor Inkrafttreten der Opferpension gestellt, stehen Leistungen frühestens mit dem Monat zu, der auf das Inkrafttreten folgt.
Zuständige Stelle
Bitte wenden Sie sich an das Landesverwaltungsamt.
Anträge / Formulare
Weitere Antragsformulare und Hinweisblätter erhalten Sie auf den Seiten des Landesverwaltungsamtes.
Ein Angebot des Bürger- und Unternehmensservice (BUS) des Landes Sachsen-Anhalt.
Zuständigkeitssuche
Die Suche nach Zuständigkeiten auf Basis des BUS können über sogenannte Includes in bestehende Webseiten eingebunden werden. Als Einbindungsart stehen folgenden Typen zur Verfügung:
per Browserfenster
per PHP-Include
per Fenster- oder Frame-Include (URL)
per Javascript-Include
Als Teilnehmer des BUS haben Sie die Möglichkeit über bestehende Abfrage-Vorlagen oder durch das Erstellen eigener Abfragen Ihre persönliche Zuständigkeitssuche anzulegen.
Bei der Gestaltung Ihrer Abfragen steht Ihnen ein Designer zur Verfügung mit dessen Hilfe Sie alle notwendigen Seiten zur Darstellung der Informationen Ihren Wünschen gemäß gestalten können. Angefangen von der Suchmaske, über die Suchergebnisseite bis zur detaillierten Darstellung von Leistungen und Organisationseinheiten.