Was erledige ich wo?

Hier finden Sie Informationen zu behördlichen Dienstleistungen und die dafür verantwortlichen Stellen in der Musterstadt Hessen.

Bezeichnung:
Landestierärztekammer Hessen - Mitgliedschaft anmelden
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Tierärztinnen und Tierärzte können in Hessen erst nach Erhalt der deutschen Approbation oder der Erlaubniserteilung zur vorübergehenden oder beschränkten Ausübung des tierärztlichen Berufes  tätig werden.

Mit der Aufnahme der Tätigkeit in Hessen sind Sie kraft Gesetz Mitglied der Landestierärztekammer  Hessen.

Sie sind verpflichtet, sich innerhalb von 4 Wochen  bei der Kammer anzumelden.

Hauptaufgaben der Kammer sind unter anderem,

  • die beruflichen Belange der Mitglieder wahrzunehmen,
  • die Aus- und Fortbildung ihrer Mitglieder zu fördern und
  • die Erfüllung der Berufspflichten zu überwachen.

Als Mitglied müssen Sie einen Jahresbeitrag zahlen. Diesen erhebt die Kammer, um ihren Aufwand zu decken. Das erste Kalenderjahr, nachdem Sie die Approbation oder die Berufserlaubnis erhalten haben, sind Sie von den Beiträgen befreit.

Hinweis: Verlagern Sie Ihre tierärztliche Tätigkeit oder Ihren Wohnsitz (ohne tierärztlich tätig zu sein) ins Ausland, können Sie freiwilliges Mitglied bleiben.

Verfahrensablauf

Bitte melden Sie sich vorab telefonisch, per E-Mail oder Fax bei der Geschäftsstelle der Landestierärztekammer oder laden Sie das Formular im Internetauftritt der Kammer herunter. Diese sendet Ihnen die Meldeunterlagen mit der Post zu.

An wen muss ich mich wenden?

An die Landestierärztekammer Hessen.

Voraussetzungen

Sie müssen

  • Tierärztin oder Tierarzt
  • und im Besitz einer deutschen Approbation sein
  • oder eine vorübergehende oder beschränkte Erlaubnis zur Ausübung des tierärztlichen Berufs besitzen (wird in Hessen durch das Regierungspräsidium Gießen erteilt) und
  • in Hessen tierärztlich tätig sein oder,
  • falls Sie Ihren Beruf nicht ausüben, Ihren Wohnsitz in Hessen haben.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • ausgefülltes Anmeldeformular
  • Bestallungs- oder Approbationsurkunde oder Urkunde über die Erlaubnis zur Ausübung des tierärztlichen Berufes
  • Promotionsurkunde oder Urkunden über die Genehmigung zur Führung akademischer Grade, Nachweise über die Verleihung berufsbezogener Amts- oder Dienstbezeichnungen
  • Urkunden über die Genehmigung zur Führung einer Gebiets-, Teilgebiets- oder Zusatzbezeichnung

Hinweis: Die Urkunden müssen Sie als amtlich beglaubigte Kopien vorlegen.

Sachkundenachweis


Formloser Antrag

Welche Gebühren fallen an?

Keine

Welche Fristen muss ich beachten?

Anmeldung binnen eines Monats nach Aufnahme der beruflichen Tätigkeit (bei vorübergehender Berufsausübung in 5 Tagen)

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer ist von der vollständigen Vorlage der erforderlichen Unterlagen abhängig.

Fachlich freigegeben durch

Landestierärztekammer Hessen

Welche Dokumente resultieren aus dieser Leistung?

Meldebestätigung/Erlaubnis zur vorübergehenden Tätigkeit

Aktuell gewählt: Musterstadt Hessen

Zuständigkeitssuche

Die Suche nach Zuständigkeiten auf Basis des Hessen-Finders können über sogenannte Includes in bestehende Webseiten eingebunden werden. Als Einbindungsart stehen folgenden Typen zur Verfügung:

  • per Fenster- oder Frame-Include (URL)
  • per Browserfenster
  • per PHP-Include
  • per Javascript-Include

Als Teilnehmer des Hessen-Finders haben Sie die Möglichkeit über bestehende Abfrage-Vorlagen oder durch das Erstellen eigener Abfragen Ihre persönliche Zuständigkeitssuche anzulegen.

Bei der Gestaltung Ihrer Abfragen steht Ihnen ein Designer zur Verfügung mit dessen Hilfe Sie alle notwendigen Seiten zur Darstellung der Informationen Ihren Wünschen gemäß gestalten können. Angefangen von der Suchmaske, über die Suchergebnisseite bis zur detailierten Darstellung von Leistungen und Organisationseinheiten.