Was erledige ich wo?

Hier finden Sie Informationen zu behördlichen Dienstleistungen und die dafür verantwortlichen Stellen in der Musterstadt Hessen.

Bezeichnung:
Fahrschulerlaubnis
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Wer als selbständiger Fahrlehrer Fahrschüler ausbildet oder durch von ihm beschäftigte Fahrlehrer ausbilden lässt, bedarf der Fahrschulerlaubnis. Die Fahrschulerlaubnis wird auf Antrag für die Klassen BE, A, CE und DE erteilt.

An wen muss ich mich wenden?

An das für den künftigen Sitz der Fahrschule zuständige Regierungspräsidium.

Voraussetzungen

Die Fahrschulerlaubnis wird erteilt, wenn

  1. der Bewerber mindestens 25 Jahre alt ist und keine Tatsachen vorliegen, die ihn für die Führung einer Fahrschule als unzuverlässig erscheinen lassen,
  2. keine Tatsachen vorliegen, welche die Annahme rechtfertigen, dass der Bewerber die Pflichten als Inhaber einer Fahrschule nicht erfüllen kann,
  3. der Bewerber die Fahrlehrerlaubnis für die Klasse besitzt, für die er die Fahrschulerlaubnis beantragt,
  4. der Bewerber mindestens 2 Jahre lang im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses mit dem Inhaber einer Fahrschulerlaubnis hauptberuflich als Fahrlehrer tätig war,
  5. der Bewerber an einem Lehrgang von mindestens 70 Stunden zu je 45 Minuten über Fahrschulbetriebswirtschaft teilgenommen hat,
  6. der Bewerber den erforderlichen Unterrichtsraum, die erforderlichen Lehrmittel und die zur Fahrausbildung in der betreffenden Fahrerlaubnisklasse bestimmten Lehrfahrzeuge zur Verfügung hat.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Vordrucke für den Antrag auf Erteilung der Fahrschulerlaubnis sind auf den Internetseiten der Erlaubnisbehörden zu finden.

Der Bewerber hat in dem Antrag den Namen und die Anschrift der Fahrschule mitzuteilen und anzugeben, für welche Klasse von Kraftfahrzeugen er die Fahrschulerlaubnis erwerben will.

Dem Antrag sind beizufügen:

  1. eine amtlich beglaubigte Abschrift oder Ablichtung des Fahrlehrerscheins,
  2. Unterlagen über die Tätigkeit als Fahrlehrer,
  3. eine Bescheinigung des Trägers eines fahrschulbetriebswirtschaftlichen Lehrgangs über die Lehrgangsteilnahme,
  4. eine Erklärung, ob und von welcher Behörde bereits eine Fahrschulerlaubnis erteilt worden ist,
  5. einen maßstabgerechten Plan der Unterrichtsräume mit Angaben über ihre Ausstattung,
  6. eine Erklärung, dass die vorgeschriebenen Lehrmittel zur Verfügung stehen,
  7. eine Aufstellung über Anzahl und Art der Lehrfahrzeuge.

Außerdem hat der Bewerber die Erteilung eines Führungszeugnisses zur Vorlage bei der Erlaubnisbehörde zu beantragen.

Führungszeugnis
(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)

Fahrlehrerwesen
(Regierungspräsidium Darmstadt)

Fahrlehrer
(Regierungspräsidium Gießen)

Fahrlehrerwesen
(Regierungspräsidium Kassel)

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühr für die Erteilung einer Fahrschulerlaubnis beträgt

  • für eine natürliche Person 102,00 Euro,
  • für eine juristische Person 153,00 Euro.

Rechtsbehelf

Klage vor dem Verwaltungsgericht

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung

 

Fachlich freigegeben am

24.07.2014
Aktuell gewählt: Musterstadt Hessen

Zuständigkeitssuche

Die Suche nach Zuständigkeiten auf Basis des Hessen-Finders können über sogenannte Includes in bestehende Webseiten eingebunden werden. Als Einbindungsart stehen folgenden Typen zur Verfügung:

  • per Fenster- oder Frame-Include (URL)
  • per Browserfenster
  • per PHP-Include
  • per Javascript-Include

Als Teilnehmer des Hessen-Finders haben Sie die Möglichkeit über bestehende Abfrage-Vorlagen oder durch das Erstellen eigener Abfragen Ihre persönliche Zuständigkeitssuche anzulegen.

Bei der Gestaltung Ihrer Abfragen steht Ihnen ein Designer zur Verfügung mit dessen Hilfe Sie alle notwendigen Seiten zur Darstellung der Informationen Ihren Wünschen gemäß gestalten können. Angefangen von der Suchmaske, über die Suchergebnisseite bis zur detailierten Darstellung von Leistungen und Organisationseinheiten.