Was erledige ich wo?
Hier finden Sie Informationen zu behördlichen Dienstleistungen und die dafür verantwortlichen Stellen in der Musterstadt Hessen.
Leistungsbeschreibung
In allen 26 hessischen Kreisen und Städten sollen Ausbildungsbegleiter und -begleiterinnen in Kooperation mit den Berufsschulen, Eltern und Ausbildungsbetrieben Auszubildende, die abbruchgefährdet sind, beraten und begleiten.
Die hessische Landesregierung beabsichtigt mit diesem Programm die Quote der faktischen Ausbildungsabbrüche in Hessen zu senken.
Durch frühzeitige Problemerkennung und Beratung gemeinsam mit den Jugendlichen, deren Eltern, dem Ausbildungsbetrieb und der Schule sollen Problemlösungen erarbeitet werden, die drohenden Ausbildungsabbrüchen präventiv entgegenwirken. Hierzu gehören schulische, auf den Betrieb und die Lebenswelt des Jugendlichen ausgerichtete Interventionen der Beratung, des Konfliktmanagement, des Coaching und der Vermittlung in andere Hilfsangebote (z. B. ausbildungsbegleitende Hilfen), denen eine ganzheitliche Wahrnehmung der Situation des Jugendlichen zugrunde liegt.
An wen muss ich mich wenden?
Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank)
ESF-Consult Hessen
Gustav-Stresemann-Ring 9
65189 Wiesbaden
Voraussetzungen
Antragsberechtigte sind
- juristische Personen des öffentlichen Rechts (ausgenommen Land Hessen und Bund),
- juristische Personen des privaten Rechts, die auf dem Gebiet der beruflichen Bildung tätig sind.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Die Antragstellung erfolgt elektronisch über das Portal www.esf-hessen.de. Die erforderlichen Unterlagen sind dort eingestellt.
Welche Fristen muss ich beachten?
Zur Antragstellung wird mit Projektaufrufen aufgefordert. Die Projektaufrufe werden mit Antragsfristen im Hessischen Staatsanzeiger und unter www.esf-hessen.de veröffentlicht.
Rechtsgrundlage
Richtlinie des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung (HMWEVL) zur Hessischen Qualifizierungsoffensive in der gültigen Fassung -
veröffentlicht im Staatsanzeiger für das Land Hessen (Ausgabe Nr. 23 vom 06.06.2016, Seite 578),
Fachlich freigegeben durch
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung
Fachlich freigegeben am
Zuständigkeitssuche
Die Suche nach Zuständigkeiten auf Basis des Hessen-Finders können über sogenannte Includes in bestehende Webseiten eingebunden werden. Als Einbindungsart stehen folgenden Typen zur Verfügung:
- per Fenster- oder Frame-Include (URL)
- per Browserfenster
- per PHP-Include
- per Javascript-Include
Als Teilnehmer des Hessen-Finders haben Sie die Möglichkeit über bestehende Abfrage-Vorlagen oder durch das Erstellen eigener Abfragen Ihre persönliche Zuständigkeitssuche anzulegen.
Bei der Gestaltung Ihrer Abfragen steht Ihnen ein Designer zur Verfügung mit dessen Hilfe Sie alle notwendigen Seiten zur Darstellung der Informationen Ihren Wünschen gemäß gestalten können. Angefangen von der Suchmaske, über die Suchergebnisseite bis zur detailierten Darstellung von Leistungen und Organisationseinheiten.