Was erledige ich wo?

Hier finden Sie Informationen zu behördlichen Dienstleistungen und die dafür verantwortlichen Stellen in der Musterstadt Hessen.

Bezeichnung:
Europäischer Feuerwaffenpass
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie zum Besitz von Waffen oder Munition der Kategorie A 1.2 bis C berechtigt sind und diese in Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder in Vertragsstaaten des Schengener Übereinkommens mitnehmen wollen, benötigen Sie einen Europäischen Feuerwaffenpass.

Mitnehmen bedeutet, dass Sie die Waffe oder Munition vorübergehend auf einer Reise ohne Aufgabe des Besitzes zur Verwendung über die Grenze bei sich haben.

Im Europäischen Feuerwaffenpass können Sie mehrere Waffen (bis zu zehn) eintragen lassen. Ob Sie über den Europäischen Feuerwaffenpass hinaus weitere Unterlagen oder Erlaubnisse benötigen, richtet sich nach den waffenrechtlichen Bestimmungen des jeweiligen Landes, in das Sie die Waffen oder Munition mitnehmen wollen.

Sie benötigen demnach für Ihre Reise neben dem Europäischen Feuerwaffenpass

  • Ihre deutschen Waffenbesitzkarten, in welche Ihre Waffen eingetragen sind,
  • einen Nachweis über den Grund Ihrer Reise,
  • Ihren Personalausweis oder Reisepass,
  • nach den Bestimmungen des besuchten Landes benötigte Unterlagen.

Teaser

Wenn Sie Waffen oder Munition in Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder Vertragsstaaten des Schengener Übereinkommens mitnehmen wollen, benötigen Sie hierfür einen Europäischen Feuerwaffenpass.

Verfahrensablauf

Den Europäischen Feuerwaffenpass erhalten Sie folgendermaßen:

  • es werden von Ihnen folgende Angaben benötigt:
    • zu Ihrer Person: Vor- und Familienname, Geburtsdatum und -ort, Wohnort, Anschrift, bei Firmen auch Telefon oder Telefaxnummer, Nummer, Ausstellungsdatum und ausstellende Behörde des Passes oder des Personalausweises,
    • zu Schusswaffen: Anzahl und Art, Kategorie oder eingetragenes Markenzeichen des Herstellers, Modellbezeichnung, Kaliber, Herstellungsnummer, gegebenenfalls CIP-Beschusszeichen,
    • zu sonstigen Waffen: Anzahl und Art der Waffen,
    • zur Munition: Anzahl und Art, Kategorie nach Richtlinie 93/15/EWG, Firma oder eingetragenes Markenzeichen des Herstellers, Kaliber und gegebenenfalls CIP-Munitionsprüfzeichen,
    • der Europäische Feuerwaffenpass wird Ihnen ausgehändigt oder zugesandt.

An wen muss ich mich wenden?

Der Europäische Feuerwaffenpass wird von der Waffenbehörde in Ihrer Landkreisverwaltung bzw. der Verwaltung Ihrer kreisfreien Stadt ausgestellt. Dort können Sie sich auch über mit zu bringende Unterlagen und Formulare informieren.

Voraussetzungen

Ihnen kann ein Europäischer Feuerwaffenpass ausgestellt werden, wenn Sie

  • nach dem Waffengesetz zum Besitz von Schusswaffen oder Munition der Kategorien A 1.2 bis C berechtigt sind und Sie diese Schusswaffen oder Munition in einen anderen Mitgliedstaat mitnehmen wollen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Kopie des Personalausweises oder Reisepasses,
  • Lichtbild aus neuerer Zeit in der Größe von mindestens 45 Millimeter mal 35 Millimeter im Hochformat ohne Rand; das Gesicht muss davon mindestens 20 Millimeter betragen; der Hintergrund muss heller sein als die Gesichtspartie,
  • Angaben zu Waffen und Munition,
  • bei Vertretung: schriftliche Vollmacht.

Welche Gebühren fallen an?

Verwaltungsgebühr: EUR 58 zuzüglich mindestens EUR 22 Zuschlag bei durchzuführender Zuverlässigkeits- und Eignungsprüfung

Welche Fristen muss ich beachten?

Gültigkeitsdauer: grundsätzlich 5 Jahre;
bei Jägerinnen oder Jägern und Sportschützinnen und Sportschützen, sofern nur Einzellader-Langwaffen mit glattem Lauf oder glatten Läufen eingetragen sind: 10 Jahre;
beide Varianten können 2 Mal um jeweils 5 Jahre verlängert werden.

Anträge / Formulare

Antrag auf Erteilung, Verlängerung, Berichtigung oder Ergänzung eines Europäischen Feuerwaffenpasses

Spezielle Hinweise für - Landkreis Main-Taunus-Kreis

Sie haben die Möglichkeit, den Antrag online über folgenden Link zu stellen:

Online Antrag

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium des Innern und für Sport

Fachlich freigegeben am

11.04.2022
Aktuell gewählt: Musterstadt Hessen

Zuständigkeitssuche

Die Suche nach Zuständigkeiten auf Basis des Hessen-Finders können über sogenannte Includes in bestehende Webseiten eingebunden werden. Als Einbindungsart stehen folgenden Typen zur Verfügung:

  • per Fenster- oder Frame-Include (URL)
  • per Browserfenster
  • per PHP-Include
  • per Javascript-Include

Als Teilnehmer des Hessen-Finders haben Sie die Möglichkeit über bestehende Abfrage-Vorlagen oder durch das Erstellen eigener Abfragen Ihre persönliche Zuständigkeitssuche anzulegen.

Bei der Gestaltung Ihrer Abfragen steht Ihnen ein Designer zur Verfügung mit dessen Hilfe Sie alle notwendigen Seiten zur Darstellung der Informationen Ihren Wünschen gemäß gestalten können. Angefangen von der Suchmaske, über die Suchergebnisseite bis zur detailierten Darstellung von Leistungen und Organisationseinheiten.