Was erledige ich wo?

Hier finden Sie Informationen zu behördlichen Dienstleistungen und die dafür verantwortlichen Stellen in der Musterstadt Hessen.

Bezeichnung:
Katastrophenschutz in der Umgebung eines Kernkraftwerks
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Trotz des hohen Sicherheitsstandards für Kernkraftwerke und der damit verbundenen Auflagen ist in Deutschland ein Unfall mit Freisetzungen radioaktiver Stoffe in die Umgebung nie mit 100 Prozentiger Sicherheit auszuschließen. Dies gilt auch für kerntechnische Anlagen in den europäischen Nachbarstaaten. Deshalb werden in allen Staaten Vorkehrungen zum Schutz der Bevölkerung getroffen.

Aufgrund der föderalen Struktur der Bundesrepublik Deutschland kooperieren bei einem Notfall Behörden und Organisationen der verschiedenen Ebenen, um - bei einem Notfall in Deutschland zusammen mit den Betreibern - den Schutz der Bevölkerung zu gewährleisten.

Bei den Katastrophenschutzmaßnahmen, handelt es sich um kurzfristige Sofortmaßnahmen wie:

  • die Aufforderung zum Aufenthalt in Gebäuden zum Schutz gegen die radioaktive Strahlung,
  • die Verteilung und Einnahme von Jodtabletten zur Minderung der Strahlenbelastung der Schilddrüse,
  • die Warnung der Bevölkerung vor dem Verzehr frisch geernteter Lebensmittel und von Frischmilch sowie
  • die Evakuierung nach vorbereiteten Plänen als vorsorgliche Maßnahme und als Schutz der Bevölkerung, wenn sich eine große Menge radioaktiver Stoffe am Wohnort abgesetzt hat .


Bei den grundlegenden Maßnahmen zur Strahlenschutzvorsorge handelt es sich um längerfristige Maßnahmen wie:

  • Kontrolle des Handels mit Nahrungs- und Futtermitteln,
  • Empfehlungen das individuelle Verhalten betreffend (z.B. Die Aufforderung Fenster und Türen zu schließen, den Aufenthalt im Freien zu vermeiden, Sandkästen abzudecken, etc.),
  • Maßnahmen im Bereich der Landwirtschaft (z.B. Tiere in den Stall bringen, frühzeitige Ernte, Waschen von Obst und Gemüse, etc.),
  • Großflächige Dekontaminationsmaßnahmen oder
  • Regelung von Aufenthalts- u. Betretungsrechten.


Die Bundesländer sind für den Bereich des Katastrophenschutzes mit den entsprechenden Katastrophenschutzmaßnahmen und der Bund vorwiegend für den Strahlenschutzvorsorgebereich sowie die dazugehörigen Maßnahmen zuständig, die von den Umweltministerien der Länder umgesetzt werden.
 

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis bzw. der Kreisfreien Stadt als untere Katastrophenschutzbehörde.

Was sollte ich noch wissen?

Für jedes Einzugsgebiet wurde ein entsprechender Katastrophenschutzplan von den unteren Katastrophenschutzbehörden entwickelt.

Bemerkungen

Für das KKW Biblis existiert eine mit den zuständigen Behörden der Länder Hessen und Rheinland-Pfalz abgestimmte und vom Betreiber finanzierte Broschüre „Notfallschutz für die Umgebung des Kernkraftwerks Biblis“, diese steht auf der Internetseite des Betreibers zum Download bereit.

Kernkraftwerk Biblis
(RWE Power AG)

Aktuell gewählt: Musterstadt Hessen

Zuständigkeitssuche

Die Suche nach Zuständigkeiten auf Basis des Hessen-Finders können über sogenannte Includes in bestehende Webseiten eingebunden werden. Als Einbindungsart stehen folgenden Typen zur Verfügung:

  • per Fenster- oder Frame-Include (URL)
  • per Browserfenster
  • per PHP-Include
  • per Javascript-Include

Als Teilnehmer des Hessen-Finders haben Sie die Möglichkeit über bestehende Abfrage-Vorlagen oder durch das Erstellen eigener Abfragen Ihre persönliche Zuständigkeitssuche anzulegen.

Bei der Gestaltung Ihrer Abfragen steht Ihnen ein Designer zur Verfügung mit dessen Hilfe Sie alle notwendigen Seiten zur Darstellung der Informationen Ihren Wünschen gemäß gestalten können. Angefangen von der Suchmaske, über die Suchergebnisseite bis zur detailierten Darstellung von Leistungen und Organisationseinheiten.