Was erledige ich wo?

Hier finden Sie Informationen zu behördlichen Dienstleistungen und die dafür verantwortlichen Stellen in der Musterstadt Hessen.

Bezeichnung:
Heimarbeit, Anzeige bei erstmaliger Ausgabe von Heimarbeit
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Durch das Heimarbeitsgesetz (HAG) wird geschützt, wer in eigener Wohnung oder in einer selbst gewählten Betriebsstätte im Auftrag von Gewerbetreibenden oder Zwischenmeisterinnen und Zwischenmeistern arbeitet.
Damit soll einer Benachteiligung dieser schlecht einsehbaren Arbeitsplätze vorgebeugt werden.

Die Schutzvorschriften des Heimarbeitsgesetzes sind zwingend. Sie können weder durch Vertrag ausgeschlossen werden, noch können einzelne Heimarbeiterinnen und Heimarbeiter nachträglich darauf verzichten.
Bei der Vergabe und Ausübung von Heimarbeit sind die Vorschriften des Heimarbeitsgesetzes zu beachten und einzuhalten. Die Entlohnung richtet sich nach bindenden Festsetzungen, die den Charakter eines Tarifvertrages haben.

Wer erstmalig Personen mit Heimarbeit beschäftigen will, hat dies der zuständigen Behörde mitzuteilen. Die Meldung ist auch dann erforderlich, wenn unregelmäßig oder nur in geringem Umfang Heimarbeit ausgegeben werden soll.
 

An wen muss ich mich wenden?

Zuständig für ganz Hessen ist das Regierungspräsidium Darmstadt, Abt. VI Arbeitsschutz.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Die Mitteilung kann formlos erfolgen.
Art und Umfang der zu vergebenden Heimarbeit, Namen und Wohnung der Personen, die Heimarbeit erhalten sollen, sind anzugeben.
 

Rechtsgrundlage

Aktuell gewählt: Musterstadt Hessen

Zuständigkeitssuche

Die Suche nach Zuständigkeiten auf Basis des Hessen-Finders können über sogenannte Includes in bestehende Webseiten eingebunden werden. Als Einbindungsart stehen folgenden Typen zur Verfügung:

  • per Fenster- oder Frame-Include (URL)
  • per Browserfenster
  • per PHP-Include
  • per Javascript-Include

Als Teilnehmer des Hessen-Finders haben Sie die Möglichkeit über bestehende Abfrage-Vorlagen oder durch das Erstellen eigener Abfragen Ihre persönliche Zuständigkeitssuche anzulegen.

Bei der Gestaltung Ihrer Abfragen steht Ihnen ein Designer zur Verfügung mit dessen Hilfe Sie alle notwendigen Seiten zur Darstellung der Informationen Ihren Wünschen gemäß gestalten können. Angefangen von der Suchmaske, über die Suchergebnisseite bis zur detailierten Darstellung von Leistungen und Organisationseinheiten.