Was erledige ich wo?

Hier finden Sie Informationen zu behördlichen Dienstleistungen und die dafür verantwortlichen Stellen in der Musterstadt Hessen.

Bezeichnung:
Betriebssicherheit
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Die speziellen Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) an den Arbeitsschutz beinhalten u.a.:

  • Bereitstellung von Arbeitsmitteln durch den Arbeitgeber
  • Benutzung von Arbeitsmitteln (Werkzeuge, Geräte, Maschinen und Anlagen)
  • Maßnahmen zum betrieblichen Explosionsschutz
  • Maßnahmen für hochgelegene Arbeitsplätze z.B. auf Gerüsten oder auf Leitern
  • Prüfung von Arbeitsmitteln

Die Gefährdungsbeurteilung ist zentraler Bestandteil zur Ableitung notwendiger Schutzmaßnahmen. Die Maßnahmen müssen dem Stand der Technik entsprechen. Ergonomische Zusammenhänge zwischen Arbeitsplatz, Arbeitsmittel, Arbeitsorganisation, Arbeitsablauf und Arbeitsaufgabe sind dabei zu berücksichtigen.

Weiterhin sind auch die Bestimmungen für den Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen enthalten (u.a. Druckbehälteranlagen, Dampfkesselanlagen, Aufzüge, Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen und zum Lagern und Abfüllen bestimmter brennbarer Flüssigkeiten).
 

An wen muss ich mich wenden?

an das zuständige Regierungspräsidium

Welche Unterlagen werden benötigt?

Für die Beantragung einer Erlaubnis z.B. eines Dampfkessels erfragen Sie bitte die weitere Vorgehensweise bei den Regierungspräsidien.

Die Antragsmappe zur Anerkennung von befähigten Personen nach BetrSichV erhalten Sie zentral für Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Abt. Arbeitsschutz und Umwelt Wiesbaden, Dezernat 45.1:

  • Telefon: +49 611-3309-0

Bemerkungen

Bei den Vollzugsdezernaten für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik bei den Regierungspräsidien Darmstadt,  Gießen und Kassel erhalten Sie ebenfalls Informationen über die Umsetzung der gesetzlichen Vorschriften, Ausnahmeregelungen oder die Beantragung von Erlaubnissen.

Aktuell gewählt: Musterstadt Hessen

Zuständigkeitssuche

Die Suche nach Zuständigkeiten auf Basis des Hessen-Finders können über sogenannte Includes in bestehende Webseiten eingebunden werden. Als Einbindungsart stehen folgenden Typen zur Verfügung:

  • per Fenster- oder Frame-Include (URL)
  • per Browserfenster
  • per PHP-Include
  • per Javascript-Include

Als Teilnehmer des Hessen-Finders haben Sie die Möglichkeit über bestehende Abfrage-Vorlagen oder durch das Erstellen eigener Abfragen Ihre persönliche Zuständigkeitssuche anzulegen.

Bei der Gestaltung Ihrer Abfragen steht Ihnen ein Designer zur Verfügung mit dessen Hilfe Sie alle notwendigen Seiten zur Darstellung der Informationen Ihren Wünschen gemäß gestalten können. Angefangen von der Suchmaske, über die Suchergebnisseite bis zur detailierten Darstellung von Leistungen und Organisationseinheiten.