Was erledige ich wo?

Hier finden Sie Informationen zu behördlichen Dienstleistungen und die dafür verantwortlichen Stellen in der Musterstadt Hessen.

Bezeichnung:
Zuerkennung der fachlichen Eignung als Ausbilder / Ausbilderin von Steuerfachangestellten
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Nach der vom Bundesministerium der Finanzen nach § 30 Abs. 4 Nr. 3 Berufsbildungsgesetz (BBiG) erlassenen „Verordnung über die fachliche Eignung für die Berufsausbildung der Fachangestellten im Bereich der Steuerberatung“ vom 07.09.2005 besitzt die erforderliche fachliche Eignung für die Ausbildung der Steuerfachangestellten, wer als Wirtschaftsprüferin, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüferin, vereidigter Buchprüfer, Steuerberaterin, Steuerberater, Steuerbevollmächtigte oder Steuerbevollmächtigter bestellt ist.

In Ausnahmefällen kann Personen eine fachliche Eignung widerruflich zuerkannt werden, wenn sie die beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten sowie die berufs- und arbeitspädagogischen Fertigkeiten besitzen, die  Ausbildungsinhalte von Steuerfachangestellten zu vermitteln.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuerkennung erfolgt durch die

Welche Unterlagen werden benötigt?

Der Antrag auf Zuerkennung der fachlichen Eignung nach § 30 Abs. 6 BBiG, ist in Textform bei der Steuerberaterkammer Hessen zu stellen. Mit dem Antrag sollten Unterlagen (Lebenslauf, Fachanwaltsurkunde etc.) vorgelegt werden, aus denen ersichtlich ist, dass der Bewerber aufgrund der Einrichtung, Organisation und Schwerpunktbildung seiner Kanzlei eine ordnungsgemäße Ausbildung zur und zum Steuerfachangestellten gewährleisten kann.

Welche Gebühren fallen an?

Für die Prüfung von Anträgen und die Entscheidung werden keine Gebühren erhoben.

Rechtsbehelf

Gegen den ablehnenden Bescheid kann beim zuständigen Verwaltungsgericht Klage erhoben werden.

Bemerkungen

Bisher wurden im Zuständigkeitsbereich der Steuerberaterkammer Hessen ausschließlich Rechtsanwälten, insbesondere Fachanwälten für Steuerrecht, die fachliche Eignung zur Ausbildung im Ausbildungsberuf Steuerfachangestellte/r widerruflich zuerkannt.

Aktuell gewählt: Musterstadt Hessen

Zuständigkeitssuche

Die Suche nach Zuständigkeiten auf Basis des Hessen-Finders können über sogenannte Includes in bestehende Webseiten eingebunden werden. Als Einbindungsart stehen folgenden Typen zur Verfügung:

  • per Fenster- oder Frame-Include (URL)
  • per Browserfenster
  • per PHP-Include
  • per Javascript-Include

Als Teilnehmer des Hessen-Finders haben Sie die Möglichkeit über bestehende Abfrage-Vorlagen oder durch das Erstellen eigener Abfragen Ihre persönliche Zuständigkeitssuche anzulegen.

Bei der Gestaltung Ihrer Abfragen steht Ihnen ein Designer zur Verfügung mit dessen Hilfe Sie alle notwendigen Seiten zur Darstellung der Informationen Ihren Wünschen gemäß gestalten können. Angefangen von der Suchmaske, über die Suchergebnisseite bis zur detailierten Darstellung von Leistungen und Organisationseinheiten.