Was erledige ich wo?
Hier finden Sie Informationen zu behördlichen Dienstleistungen und die dafür verantwortlichen Stellen in der Musterstadt Hessen.
Leistungsbeschreibung
Die Hessische Eichdirektion überwacht, dass sog. „Fertigpackungen“ durch die Hersteller korrekt in Verkehr gebracht werden insbesondere, ob sie das angegebene Nettogewicht beinhalten. Fertigpackungen sind z.B. alle Nahrungsmittel, Reinigungsmittel und Kosmetika, die in fest verschlossenen Verpackungen verkauft werden und deren Inhalt der Verbraucher vor Kauf nicht selbst überprüfen kann.
Wird festgestellt, dass Angaben nicht stimmen, kann der Hersteller zur Rücknahme der beanstandeten Charge verpflichtet werden. Im Falle einer Unterschreitung der Nennfüllmenge müssen alle Packungen nachgewogen oder vernichtet werden. Ggf. muss der Hersteller oder Importeur ein Bußgeld bezahlen.
An wen muss ich mich wenden?
Für ganz Hessen ist die Hessische Eichdirektion zuständig. Ggf. wird auf die Außenstellen in Fulda, Gießen, Kassel, Maintal, Wiesbaden verwiesen werden
Welche Unterlagen werden benötigt?
Bei Verdacht auf falsche Angaben auf Fertigpackungen werden möglichst genaue Angaben zum Produkt (Hersteller, Produktname etc.) benötigt. Ein Muster oder ein Bild sowie ein Hinweis, wo das Produkt gekauft wurde, sind hilfreich.
Welche Gebühren fallen an?
Für den Endverbraucher fallen keine Kosten an, es sei denn, er beauftragt explizit eine Überprüfung selbst
Welche Fristen muss ich beachten?
Das Produkt sollte noch erhältlich sein.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Das Gewicht vieler Produkte nimmt mit der Zeit z.B. wegen Austrocknung stark ab. Maßgeblich ist aber nur der Zeitpunkt der Herstellung (Verpackung). Zudem dürfen einzelne Packungen innerhalb gewisser Grenzen auch weniger als angegeben wiegen, lediglich der Mittelwert während der Produktion darf nicht unter den Angaben liegen.
Bemerkungen
Austrocknung und Abweichungen bei einzelnen Produkten führen häufig zu Beanstandungen durch Endverbraucher, sind rechtlich aber nicht zu beanstanden.
Überwacht werden auch „Mogelpackungen“. Hier kann insbesondere beanstandet werden, wenn in gleicher Verpackung plötzlich weniger Inhalt als bisher ist.
Zuständigkeitssuche
Die Suche nach Zuständigkeiten auf Basis des Hessen-Finders können über sogenannte Includes in bestehende Webseiten eingebunden werden. Als Einbindungsart stehen folgenden Typen zur Verfügung:
- per Fenster- oder Frame-Include (URL)
- per Browserfenster
- per PHP-Include
- per Javascript-Include
Als Teilnehmer des Hessen-Finders haben Sie die Möglichkeit über bestehende Abfrage-Vorlagen oder durch das Erstellen eigener Abfragen Ihre persönliche Zuständigkeitssuche anzulegen.
Bei der Gestaltung Ihrer Abfragen steht Ihnen ein Designer zur Verfügung mit dessen Hilfe Sie alle notwendigen Seiten zur Darstellung der Informationen Ihren Wünschen gemäß gestalten können. Angefangen von der Suchmaske, über die Suchergebnisseite bis zur detailierten Darstellung von Leistungen und Organisationseinheiten.