Was erledige ich wo?
Hier finden Sie Informationen zu behördlichen Dienstleistungen und die dafür verantwortlichen Stellen in der Musterstadt Hessen.
Leistungsbeschreibung
Aufgrund ihres besonderen Dienstverhältnisses erhalten Beamtinnen und Beamte sowie Richterinnen und Richter sowie ihre Hinterbliebenen und die berücksichtigungsfähigen Angehörigen anstelle eines Arbeitgeberzuschusses zu ihren Beiträgen für eine Krankenversicherung eine eigenständigen beamtenrechtliche Krankenfürsorge nach der Hessischen Beihilfeverordnung. Der Dienstherr gewährt zu Aufwendungen in Krankheits-, Pflege-, Geburts- und Todesfällen, bei Maßnahmen zur Früherkennung von Krankheiten, bei Schutzimpfungen und in Fällen der Pflege Beihilfen.
An wen muss ich mich wenden?
Zuständig für Beihilfeangelegenheiten der Beamtinnen und Beamten des Landes Hessen sind das Regierungspräsidium Kassel, sowie der Hessische Landtag und der Hessischer Rechnungshof jeweils für seine Bediensteten; die Kommunen haben die Zuständigkeit für ihre Bediensteten selbst inne.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Antragsformulare stehen auf der Homepage des Regierungspräsidiums Kassel, Dezernat Beihilfen, zum Download zur Verfügung
Antragsformulare
(Regierungspräsidium Kassel)
Welche Gebühren fallen an?
Keine
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Antrag auf Beihilfe ist innerhalb einer Ausschlussfrist von einem Jahr nach Entstehen der Aufwendungen zu stellen. Das Hessische Ministerium des Innern und für Sport hat der Beihilfestelle des Regierungspräsidiums Kassel als Ziel gesetzt, Beihilfeanträge innerhalb von 10 Arbeitstagen (nach Posteingang) zu bescheiden.
Dieses Ziel wird seit September 2007 durchgängig erfüllt, oft sogar deutlich unterschritten.
Rechtsgrundlage
Bemerkungen
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage des Regierungspräsidiums Kassel, Beihilfen
Regierungspräsidium Kassel, Beihilfen
(Regierungspräsidium Kassel)
Zuständigkeitssuche
Die Suche nach Zuständigkeiten auf Basis des Hessen-Finders können über sogenannte Includes in bestehende Webseiten eingebunden werden. Als Einbindungsart stehen folgenden Typen zur Verfügung:
- per Fenster- oder Frame-Include (URL)
- per Browserfenster
- per PHP-Include
- per Javascript-Include
Als Teilnehmer des Hessen-Finders haben Sie die Möglichkeit über bestehende Abfrage-Vorlagen oder durch das Erstellen eigener Abfragen Ihre persönliche Zuständigkeitssuche anzulegen.
Bei der Gestaltung Ihrer Abfragen steht Ihnen ein Designer zur Verfügung mit dessen Hilfe Sie alle notwendigen Seiten zur Darstellung der Informationen Ihren Wünschen gemäß gestalten können. Angefangen von der Suchmaske, über die Suchergebnisseite bis zur detailierten Darstellung von Leistungen und Organisationseinheiten.