Was erledige ich wo?

Hier finden Sie Informationen zu behördlichen Dienstleistungen und die dafür verantwortlichen Stellen in der Musterstadt Hessen.

Bezeichnung:
Menschen mit wesentlich seelischer Behinderung in einer Tagesstätte
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Tagestätten bieten ein tagesstrukturierendes Angebot für Menschen mit seelischer Behinderung an, dessen Ziel die soziale Eingliederung in die Gesellschaft durch konkrete Förderung, Begleitung und Unterstützung bei der unmittelbaren Alltagsbewältigung und Lebensgestaltung ist.

An wen muss ich mich wenden?

Landeswohlfahrtsverband Hessen, Fachbereich  Menschen mit seelischer Behinderung und Menschen mit Abhängigkeitserkrankungen
 

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es ist ein vollständig ausgefüllter Antrag auf Leistungen der Betreuung in einer Tagesstätte für Menschen mit seelischer Behinderung einzureichen.
Nach Eingang des Antrages werden weitere individuell notwendige Unterlagen angefordert.

Antrag auf Leistungen der Betreuung in einer Tagesstätte für Menschen mit seelischer Behinderung

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Leistungsbewilligung kann frühestens mit Bekanntwerden des Anspruchs bei dem LWV Hessen oder bei einem Sozialamt erfolgen.

Rechtsgrundlage

Eingliederungshilfe für behinderte Menschen nach den §§ 53 - 60 SGB XII

Was sollte ich noch wissen?

Menschen mit Anspruch auf Arbeitslosengeld I oder II können im Regelfall aufgrund bestehender Erwerbsfähigkeit nicht in einer Tagesstätte betreut werden; bei Antragstellung erfolgt eine Information an die zuständige Agentur für Arbeit, die ARGE oder optierende Kommune, um den beruflichen Rehabilitationsbedarf zu klären.

Bemerkungen

Weitere Informationen erhalten Sie auch unter www.lwv-hessen.de

www.lwv-hessen.de
(Landeswohlfahrtsverband Hessen)

Aktuell gewählt: Musterstadt Hessen

Zuständigkeitssuche

Die Suche nach Zuständigkeiten auf Basis des Hessen-Finders können über sogenannte Includes in bestehende Webseiten eingebunden werden. Als Einbindungsart stehen folgenden Typen zur Verfügung:

  • per Fenster- oder Frame-Include (URL)
  • per Browserfenster
  • per PHP-Include
  • per Javascript-Include

Als Teilnehmer des Hessen-Finders haben Sie die Möglichkeit über bestehende Abfrage-Vorlagen oder durch das Erstellen eigener Abfragen Ihre persönliche Zuständigkeitssuche anzulegen.

Bei der Gestaltung Ihrer Abfragen steht Ihnen ein Designer zur Verfügung mit dessen Hilfe Sie alle notwendigen Seiten zur Darstellung der Informationen Ihren Wünschen gemäß gestalten können. Angefangen von der Suchmaske, über die Suchergebnisseite bis zur detailierten Darstellung von Leistungen und Organisationseinheiten.