Was erledige ich wo?
Hier finden Sie Informationen zu behördlichen Dienstleistungen und die dafür verantwortlichen Stellen in der Musterstadt Hessen.
Leistungsbeschreibung
Eine Werkstatt für behinderte Menschen unterbreitet Arbeits- und Betreuungsangebote für Menschen, die behinderungsbedingt nicht oder noch nicht auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt beschäftigt werden können.
Ziel ist es, durch eine entsprechende Förderung wenn möglich, eine Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu erreichen.
An wen muss ich mich wenden?
Landeswohlfahrtsverband Hessen
- Fachbereich für Menschen mit körperlicher oder Sinnesbehinderung,
- Fachbereich für Menschen mit geistiger Behinderung,
- Fachbereich für Menschen mit seelischer Behinderung und Menschen mit Abhängigkeitserkrankungen,
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es ist ein vollständig ausgefüllter Sozialhilfeantrag mit der Anlage T einzureichen. Nach Eingang des Antrages werden weitere individuell erforderliche Unterlagen angefordert.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Leistungsbewilligung kann frühestens mit Bekanntwerden des Bedarfs bei dem LWV Hessen oder bei einem Sozialamt erfolgen.
Rechtsgrundlage
Eingliederungshilfe für behinderte Menschen nach Sozialgesetzbuch Neuntes Buch und den §§ 53-60 SGB XII
Was sollte ich noch wissen?
Für die Aufnahme in die Werkstatt und das damit verbundene Eingangsverfahren (Dauer bis zu 3 Monate) und im Berufsbildungsbereich (Dauer bis zu 2 Jahre) ist in der Regel die Bundesagentur für Arbeit oder ein Rentenversicherungsträger/Berufsgenossenschaft zuständig; die Zuständigkeit des LWV Hessen (Arbeitsbereich) setzt erst danach ein.
Bemerkungen
Eine Vielzahl von weiterführenden Informationen erhalten Sie auf der Themenseite des LWV Hessen zum Thema "Werkstätten für behinderte Menschen".
Werkstätten für behinderte Menschen
(Landeswohlfahrtsverband Hessen)
Landeswohlfahrtsverband Hessen
(Landeswohlfahrtsverband Hessen)
Zuständigkeitssuche
Die Suche nach Zuständigkeiten auf Basis des Hessen-Finders können über sogenannte Includes in bestehende Webseiten eingebunden werden. Als Einbindungsart stehen folgenden Typen zur Verfügung:
- per Fenster- oder Frame-Include (URL)
- per Browserfenster
- per PHP-Include
- per Javascript-Include
Als Teilnehmer des Hessen-Finders haben Sie die Möglichkeit über bestehende Abfrage-Vorlagen oder durch das Erstellen eigener Abfragen Ihre persönliche Zuständigkeitssuche anzulegen.
Bei der Gestaltung Ihrer Abfragen steht Ihnen ein Designer zur Verfügung mit dessen Hilfe Sie alle notwendigen Seiten zur Darstellung der Informationen Ihren Wünschen gemäß gestalten können. Angefangen von der Suchmaske, über die Suchergebnisseite bis zur detailierten Darstellung von Leistungen und Organisationseinheiten.