Was erledige ich wo?
Hier finden Sie Informationen zu behördlichen Dienstleistungen und die dafür verantwortlichen Stellen in der Musterstadt Hessen.
Leistungsbeschreibung
Arbeitgeber, die ohne Beschäftigungspflicht, also mit weniger als 20 Beschäftigten (§ 71 Abs. 1 SGB IX), besonders betroffene schwerbehinderte Menschen zur Berufsausbildung einstellen, können Zuschüsse zu den Gebühren, insbesondere Prüfungsgebühren bei der Berufsausbildung, erhalten.
An wen muss ich mich wenden?
Landeswohlfahrtsverband Hessen, Fachbereich Behinderte Menschen im Beruf/Integrationsamt
Welche Unterlagen werden benötigt?
formloser Antrag, Schwerbehindertenausweis
Welche Gebühren fallen an?
Keine
Welche Fristen muss ich beachten?
Antragstellung vor Inanspruchnahme der Leistung
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Förderung von Ausbildung schwerbehinderter Jugendlicher und junger Erwachsener
(Integrationsamt LWV Hessen)
Informationen für Arbeitgeber: Prämien und Zuschüsse zur Ausbildung
(Integrationsamt LWV Hessen)
Zuständigkeitssuche
Die Suche nach Zuständigkeiten auf Basis des Hessen-Finders können über sogenannte Includes in bestehende Webseiten eingebunden werden. Als Einbindungsart stehen folgenden Typen zur Verfügung:
- per Fenster- oder Frame-Include (URL)
- per Browserfenster
- per PHP-Include
- per Javascript-Include
Als Teilnehmer des Hessen-Finders haben Sie die Möglichkeit über bestehende Abfrage-Vorlagen oder durch das Erstellen eigener Abfragen Ihre persönliche Zuständigkeitssuche anzulegen.
Bei der Gestaltung Ihrer Abfragen steht Ihnen ein Designer zur Verfügung mit dessen Hilfe Sie alle notwendigen Seiten zur Darstellung der Informationen Ihren Wünschen gemäß gestalten können. Angefangen von der Suchmaske, über die Suchergebnisseite bis zur detailierten Darstellung von Leistungen und Organisationseinheiten.