Was erledige ich wo?
Hier finden Sie Informationen zu behördlichen Dienstleistungen und die dafür verantwortlichen Stellen in der Musterstadt Hessen.
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie eine Patentanwaltsgesellschaft in der Rechtsform einer GmbH gründen möchten, müssen Sie die Zulassung als Patentanwaltsgesellschaft beantragen.
Hinweis: Neben der GmbH können auch Partnergesellschaften, Gesellschaften bürgerlichen Rechts etc. gegründet werden. Diese müssen sich zwar auch an den beruflichen Anforderungen (insbesondere § 52a Patentanwaltsordnung) orientieren, bedürfen jedoch keiner Zulassung durch die zuständige Stelle.
Verfahrensablauf
Den Antrag auf Zulassung der Patentanwaltsgesellschaft müssen Sie bei der zuständigen Stelle einreichen. Das notwendige Antragsformular erhalten Sie bei der zuständigen Stelle.
Die Patentanwaltskammer überprüft, ob alle Voraussetzungen für die Zulassung vorliegen. Bei positivem Prüfungsergebnis erhalten Sie eine Urkunde über die Zulassung der Patentanwaltsgesellschaft. Mit der Aushändigung der Urkunde wird die Zulassung als Patentanwaltsgesellschaft wirksam.
An wen muss ich mich wenden?
Patentanwaltskammer
Tal 29
80331 München
Tel: +49 89 242278-0
Fax: +49 89 242278-24
E-Mail: dpak@patentanwalt.de
Zuständige Stelle
Patentanwaltskammer
Tal 29
80331 München
Tel: +49 89 242278-0
Fax: +49 89 242278-24
E-Mail: dpak@patentanwalt.de
Voraussetzungen
- Es muss sich um eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung handeln, deren Unternehmensgegenstand die Beratung und Vertretung in den oben genannten Angelegenheiten ist.
- Die Gesellschaft darf nicht an Zusammenschlüssen zur gemeinschaftlichen Berufsausübung beteiligt sein.
- Die Gesellschaft muss von Patentanwälten verantwortlich geführt werden.
- Die Geschäftsführer und Gesellschafter müssen ausschließlich Mitglieder der Patentanwaltskammer, Rechtsanwälte, Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer sein. Daneben können Angehörige von Patentanwaltsberufen aus bestimmten Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder anderen Staaten Gesellschafter sein. Diese müssen in der Patentanwaltsgesellschaft beruflich tätig sein.
- Die Geschäftsführer, gegebenenfalls Prokuristen und Handlungsbevollmächtigte für den gesamten Geschäftsbetrieb, müssen jeweils mehrheitlich Patentanwälte sein.
- Die Mehrheit der Geschäftsanteile und der Stimmrechte muss bei den Patentanwälten liegen.
- Die Unabhängigkeit der Patentanwälte, die als Geschäftsführer, Prokuristen oder Handlungsbevollmächtigte tätig sind, muss gewährleistet sein.
- Es muss eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 2,5 Millionen Euro pro Versicherungsfall abgeschlossen worden sein oder eine vorläufige Deckungszusage vorliegen. Die Jahreshöchstleistung für alle in einem Versicherungsjahr verursachten Schäden muss sich mindestens auf den vierfachen Betrag der Mindestversicherungssumme belaufen.
- Die Firma der Gesellschaft muss die Bezeichnung "Patentanwaltsgesellschaft" enthalten.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- ausgefülltes Antragsformular, gegebenenfalls mit Anlagen
- Ausfertigung des Gesellschaftsvertrag oder beglaubigte Kopie
- Zulassungsurkunden der Gesellschafter, Geschäftsführer, Prokuristen und Handlungsbevollmächtigten in beglaubigter Kopie
- Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung (Mindestversicherungssumme: 2,5 Millionen Euro für jeden Versicherungsfall) beziehungsweise eine vorläufige Deckungszusage im Original
Welche Gebühren fallen an?
Zulassungsgebühr
Gebühr: EUR 1.200
Bearbeitungsdauer
Das Zulassungsverfahren ist üblicherweise innerhalb von zwei Monaten ab Antragstellung abgeschlossen.
Rechtsgrundlage
§ 3 Patentsanwaltsordnung (PAO)
§ 4 Patentsanwaltsordnung (PAO)
§ 52a Patentsanwaltsordnung (PAO)
§ 52b Patentsanwaltsordnung (PAO)
§ 52c Patentsanwaltsordnung (PAO)
§ 52d Patentsanwaltsordnung (PAO)
§ 52e Patentsanwaltsordnung (PAO)
§ 52f Patentsanwaltsordnung (PAO)
§ 52g Patentsanwaltsordnung (PAO)
§ 52i Patentsanwaltsordnung (PAO)
§ 52j Patentsanwaltsordnung (PAO)
§ 52k Patentsanwaltsordnung (PAO)
§ 52l Patentsanwaltsordnung (PAO)
Weiterführende Informationen
Die Gesellschafter einer Patentanwaltsgesellschaft dürfen, wie Patentanwälte, folgende Tätigkeiten anbieten:
- Beratung zu Erfindungen, Marken, Design, Know-how, Sortenschutz und Ähnliches
- Anmeldung aller gewerblichen Schutzrechte
- Verfolgen von Schutzrechtsverletzungen (soweit nicht die Vertretung durch Rechtsanwälte geboten ist)
- Vertretung vor dem Deutschen Patent- und Markenamt, Bundespatentgericht, Bundessortenamt und anderen internationalen Behörden des gewerblichen Rechtsschutzes
- Vertretung vor dem Bundesgerichtshof in Nichtigkeitsverfahren
Tipp: Auf den Seiten der Patentanwaltskammer finden Sie eine detaillierte Auflistung der Tätigkeiten von Patentanwälten sowie Informationen zur Zulassung von Patentanwaltsgesellschaften.
Fachlich freigegeben durch
Patentanwaltskammer
Geschäftsführerin RAin Elisabeth Reinhard
Tal 29
80331 München
Tel. +49 89 2422780
eMail: dpak@patentanwalt.de
Zuständigkeitssuche
Die Suche nach Zuständigkeiten auf Basis des Hessen-Finders können über sogenannte Includes in bestehende Webseiten eingebunden werden. Als Einbindungsart stehen folgenden Typen zur Verfügung:
- per Fenster- oder Frame-Include (URL)
- per Browserfenster
- per PHP-Include
- per Javascript-Include
Als Teilnehmer des Hessen-Finders haben Sie die Möglichkeit über bestehende Abfrage-Vorlagen oder durch das Erstellen eigener Abfragen Ihre persönliche Zuständigkeitssuche anzulegen.
Bei der Gestaltung Ihrer Abfragen steht Ihnen ein Designer zur Verfügung mit dessen Hilfe Sie alle notwendigen Seiten zur Darstellung der Informationen Ihren Wünschen gemäß gestalten können. Angefangen von der Suchmaske, über die Suchergebnisseite bis zur detailierten Darstellung von Leistungen und Organisationseinheiten.