Was erledige ich wo?
Hier finden Sie Informationen zu behördlichen Dienstleistungen und die dafür verantwortlichen Stellen in der Musterstadt Hessen.
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie an einer Hochschule studieren möchten, müssen Sie sich für einen Studiengang online registrieren und bewerben.
Nutzen Sie das lokale Bewerbungsportal Ihrer Wunschhochschule, wenn Sie einen zulassungsfreien Studiengang in einem ersten oder höheren Fachsemester studieren möchten.
Für örtlich zulassungsbeschränkte Studiengänge in einem ersten Fachsemester ist es notwendig, sich zusätzlich bei hochschulstart.de zu registrieren.
Für zentral zulassungsbeschränkte Studiengänge wie Medizin, Zahnmedizin, Tiermedizin und Pharmazie bewerben Sie sich ausschließlich über hochschulstart.de.
Für einige Studiengänge wie zum Beispiel Masterstudiengänge oder Weiterbildungsstudiengänge sowie eine Promotion kann es gesonderte Bewerbungswege geben. Bitte beachten Sie hierzu die Regelungen der jeweiligen Hochschule.
Mit einer internationalen Hochschulzugangsberechtigung informieren Sie sich über die Regelungen der jeweiligen Hochschule.
Teaser
Wenn Sie an einer Hochschule studieren möchten, müssen Sie sich für einen Studiengang online registrieren und bewerben.
Verfahrensablauf
Zur Bewerbung für einen Studiengang wird ein Online-Zulassungsantrag genutzt:
- Registrierung
- Hochladen der Bewerbungsunterlagen (abhängig vom Studiengang) und Abgabe der Bewerbung
Über das Ergebnis der Bewerbung und Unterlagenprüfung werden Sie durch die Hochschule oder hochschulstart.de informiert.
Voraussetzungen
- Sie müssen über eine für Hessen gültige Hochschulzugangsberechtigung verfügen.
- Wenn Sie eine hervorragende wissenschaftliche oder künstlerische Begabung nachweisen, kann für betreffende Studiengänge auf die Hochschulzugangsberechtigung verzichtet werden.
- Damit Sie ein Studium in einem höheren Fachsemester studieren können, müssen Sie bereits in einem gleichen oder ähnlichen Studiengang an einer anderen Hochschule eingeschrieben gewesen sein und passende Leistungen und Kompetenzen vorweisen können.
- Für die Bewerbung um ein Masterstudium müssen Sie in den meisten Fällen weitere Zugangsvoraussetzungen erfüllen, die Ihnen von der Hochschule mitgeteilt werden und in der Prüfungsordnung Ihres Wunschstudiengangs geregelt sind.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Ausgefüllter Bewerbungsantrag
- Gültige Hochschulzugangsberechtigung und/oder der Masterzugangsberechtigung
- Gegebenenfalls Nachweis der vollständigen Studienvergangenheit
- Gegebenenfalls Leistungsnachweise
- Gegebenenfalls Nachweise weiterer Unterlagen, je nach Studiengang
Welche Gebühren fallen an?
Für die Abgabe eines Bewerbungsantrags fallen in der Regel keine Gebühren an. Eventuell können Gebühren für Eignungsprüfungen anfallen. Bitte beachten Sie die Regelungen der jeweiligen Hochschule.
Welche Fristen muss ich beachten?
In zulassungsbeschränkten Studiengängen gelten die rechtlich vorgeschriebenen Bewerbungsfristen. In den übrigen Studiengängen gelten die von der jeweiligen Hochschule festgesetzten Fristen.
Fristen zur Abgabe eines Zulassungsantrags sind Ausschlussfristen. Sie werden von der Hochschule je nach Studiengang und Verfahren festgelegt und veröffentlicht.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer variiert innerhalb der rechtlich vorgegebenen Fristen je nach Studiengang. Bis Semesterbeginn ist die Bearbeitung in der Regel abgeschlossen.
Rechtsbehelf
- Widerspruch gegen den Zulassungs- oder Ablehnungsbescheid
- Es kann ein begründeter Widerspruch innerhalb der rechtlich bestimmten Frist gestellt werden. Die Frist beträgt einen Monat nach Zugang der Ablehnung beziehungsweise nachdem Sie davon Kenntnis genommen haben.
- Wird dem Widerspruch nicht stattgegeben, kann vor dem zuständigen Verwaltungsgericht eine Klage eingereicht werden.
Anträge / Formulare
Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: abhängig vom Studiengang
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: abhängig vom Studiengang
Was sollte ich noch wissen?
- Es müssen die Zugangsvoraussetzungen der gewünschten Studiengänge berücksichtigt werden.
- Es ist wichtig, die geforderte Form und Frist einzuhalten.
- Wenn Sie die geforderten Voraussetzungen für ein Studium nicht erfüllen oder die jeweils notwendige Form und Frist nicht einhalten, kann Ihre Bewerbung nicht berücksichtigt werden.
- Falsche Angaben führen zum Ausschluss vom Verfahren.
- In einigen Fällen können Sie bei einer Bewerbung um einen Studienplatz in einem zulassungsbeschränkten Studiengang einen Nachteilsausgleich oder einen Härtefall geltend machen. Hierdurch kann sich eine Verbesserung Ihrer Note oder Ihrer Wartezeit ergeben. Damit können sich Ihre Chancen auf eine Zulassung zum Studium erhöhen. Liegen entsprechende Nachweise wie ein Schulgutachten oder ein ärztliches Gutachten vor, können Sie bei Ihrer Bewerbung einen Antrag auf Verbesserung der Note oder der Wartezeit stellen und bei Ihrer Wunschhochschule einreichen. Bitte reichen Sie mit dem Antrag auch die Gutachten ein.
Studienwahl.de
(Bundesagentur für Arbeit)
Studieren
(Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst)
Fachlich freigegeben durch
Fachlich freigegeben am
Zuständigkeitssuche
Die Suche nach Zuständigkeiten auf Basis des Hessen-Finders können über sogenannte Includes in bestehende Webseiten eingebunden werden. Als Einbindungsart stehen folgenden Typen zur Verfügung:
- per Fenster- oder Frame-Include (URL)
- per Browserfenster
- per PHP-Include
- per Javascript-Include
Als Teilnehmer des Hessen-Finders haben Sie die Möglichkeit über bestehende Abfrage-Vorlagen oder durch das Erstellen eigener Abfragen Ihre persönliche Zuständigkeitssuche anzulegen.
Bei der Gestaltung Ihrer Abfragen steht Ihnen ein Designer zur Verfügung mit dessen Hilfe Sie alle notwendigen Seiten zur Darstellung der Informationen Ihren Wünschen gemäß gestalten können. Angefangen von der Suchmaske, über die Suchergebnisseite bis zur detailierten Darstellung von Leistungen und Organisationseinheiten.