Was erledige ich wo?

Hier finden Sie Informationen zu behördlichen Dienstleistungen und die dafür verantwortlichen Stellen in der Musterstadt Hessen.

Bezeichnung:
Musikschule
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Musikschulen sind Bildungseinrichtungen, deren wesentliche Aufgaben die Vermittlung einer musikalischen Grundbildung, die Herausbildung des Nachwuchses für das Laien- und Liebhabermusizieren, die Begabtenfindung und Begabtenförderung sowie die mögliche Vorbereitung auf ein Berufsstudium sind.

Für den Unterricht an Musikschulen und für die Überlassung von Musikinstrumenten werden Gebühren erhoben, die in Musikschulgebührensatzungen festgelegt sind.

Informationen zu den Musikschulen in Hessen finden Sie z.  B. auf den Webseiten des Verbands deutscher Musikschulen, Landesverband Hessen e. V.

Kooperation von allgemeinbildenden Schulen und Musikschulen

In Hessen wird die Zusammenarbeit von Musikschulen mit allgemeinbildenden Schulen besonders unterstützt: Das Land Hessen fördert seit dem Schuljahr 2000/2001 an über 30 hessischen Standorten insbesondere in den Klassen 5 und 6 Kooperationsprojekte von allgemeinbildenden Schulen und Musikschulen. Die Projekte sollen vor allem solchen Kindern den Zugang zum Musizieren ermöglichen, die aufgrund ihrer häuslichen Voraussetzungen kaum die Chance hätten, eine Musikschule zu besuchen.

Seit dem Schuljahr 2008/09 nehmen außerdem 70 Grundschulen am Pilotprojekt „Jedem Kind ein Instrument“ (JeKi Hessen) teil. JeKi Hessen unterstützt an diesen Schulen den Instrumentenankauf und den Instrumentalunterricht für musikinteressierte Kinder durch Musikschullehrkräfte.

Für „Musikalische Grundschulen“, „Schulen mit Schwerpunkt Musik“ (Sekundarstufe I), „KulturSchulen Hessen“  (Sekundarschulen) und „Schulen mit besonderer musikalischer Förderung“ (Grundschulen und Sekundarschulen) ist die Zusammenarbeit mit Musikschulen ein wesentliches Element zur Förderung der musikalischen Praxis an allgemeinbildenden Schulen.

Siehe dazu auch auch Infomationen im Bildungsserver Hessen ( www.kultur.bildung.hessen.de).

An wen muss ich mich wenden?

In Hessen ist das Kultusministerium für das Schulwesen zuständig.

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Kultusministerium

Fachlich freigegeben am

28.08.2013
Aktuell gewählt: Musterstadt Hessen

Zuständigkeitssuche

Die Suche nach Zuständigkeiten auf Basis des Hessen-Finders können über sogenannte Includes in bestehende Webseiten eingebunden werden. Als Einbindungsart stehen folgenden Typen zur Verfügung:

  • per Fenster- oder Frame-Include (URL)
  • per Browserfenster
  • per PHP-Include
  • per Javascript-Include

Als Teilnehmer des Hessen-Finders haben Sie die Möglichkeit über bestehende Abfrage-Vorlagen oder durch das Erstellen eigener Abfragen Ihre persönliche Zuständigkeitssuche anzulegen.

Bei der Gestaltung Ihrer Abfragen steht Ihnen ein Designer zur Verfügung mit dessen Hilfe Sie alle notwendigen Seiten zur Darstellung der Informationen Ihren Wünschen gemäß gestalten können. Angefangen von der Suchmaske, über die Suchergebnisseite bis zur detailierten Darstellung von Leistungen und Organisationseinheiten.