Was erledige ich wo?

Hier finden Sie Informationen zu behördlichen Dienstleistungen und die dafür verantwortlichen Stellen in der Musterstadt Hessen.

Bezeichnung:
Vollstationäre Pflege für gesetzlich Pflegeversicherte Informationserteilung
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Vollstationäre Pflege bedeutet, dass die Pflegebedürftigen in einem Pflegeheim betreut und versorgt werden.

Die Sicherstellung der medizinischen Versorgung in Pflegeheimen unterscheidet sich nicht von der für andere Versicherte, die zu Hause wohnen. Für die Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen gilt die freie Arztwahl.

Die Pflegeversicherung zahlt bei vollstationärer Pflege pauschale Leistungen für pflegebedingte Aufwendungen einschließlich der Aufwendungen für Betreuung und die Aufwendungen für Leistungen der medizinischen Behandlungspflege in Pflegeheimen.

Der Leistungen für vollstationäre Pflege betragen monatlich

  • bei Pflegegrad 1: 125 Euro Zuschuss,
  • bei Pflegegrad 2: 770 Euro
  • bei Pflegegrad 3: 1.262 Euro,
  • bei Pflegegrad 4: 1.775 Euro und
  • bei Pflegegrad 5: 2.005 Euro

Reicht die Leistung der Pflegeversicherung nicht aus, um die pflegebedingten Aufwendungen abzudecken, muss die pflegebedürftige Person einen Eigenanteil zahlen.

Zusätzlich zum pflegebedingten Eigenanteil fallen bei vollstationärer Pflege für die Pflegebedürftigen weitere Kosten an:

  • Kosten für die Unterbringung und Verpflegung.
  • gegebenenfalls gesondert berechenbare Investitionskosten Hierbei handelt es sich um Ausgaben des Betreibers für Anschaffungen, Gebäudemiete und Ähnliches, die auf die Pflegebedürftigen umgelegt werden können.
  • Kosten für besondere Komfort- oder Zusatzleistungen müssen ebenfalls privat bezahlen werden.

Grundsätzlich gilt: Die Kosten für Verpflegung, Unterkunft, Investitionen und Komfortleistungen fallen je nach Einrichtung sehr unterschiedlich aus. Es ist daher ratsam, sich bei der Auswahl eines Heims ausführlich darüber zu informieren.

Teaser

Pflegebedürftige, die nicht zu Hause gepflegt werden, nehmen vollstationäre Pflege in einem Pflegeheim in Anspruch.

Verfahrensablauf

  • Sie stellen einen Antrag auf Pflege in einer vollstationären Einrichtung bei Ihrer Pflegekasse.
  • Informationen zu den erforderlichen Unterlagen und dem Verfahren erhalten Sie bei Ihrer Pflegekasse.

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an die zuständige Pflegekasse.

Voraussetzungen

  • Gilt nur für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5.
  • Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 erhalten einen Zuschuss in Höhe von 125 Euro monatlich, wenn Sie vollstationäre Pflege wählen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Erkundigen Sie sich bei der jeweiligen Pflegekasse angefragt werden, welche Unterlagen erforderlich sind und ob es ein besonderes Antragsformular gibt.

Welche Gebühren fallen an?

Die Antragstellung ist kostenlos.

Welche Fristen muss ich beachten?

Keine

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration

Fachlich freigegeben am

18.11.2021
Aktuell gewählt: Musterstadt Hessen

Zuständigkeitssuche

Die Suche nach Zuständigkeiten auf Basis des Hessen-Finders können über sogenannte Includes in bestehende Webseiten eingebunden werden. Als Einbindungsart stehen folgenden Typen zur Verfügung:

  • per Fenster- oder Frame-Include (URL)
  • per Browserfenster
  • per PHP-Include
  • per Javascript-Include

Als Teilnehmer des Hessen-Finders haben Sie die Möglichkeit über bestehende Abfrage-Vorlagen oder durch das Erstellen eigener Abfragen Ihre persönliche Zuständigkeitssuche anzulegen.

Bei der Gestaltung Ihrer Abfragen steht Ihnen ein Designer zur Verfügung mit dessen Hilfe Sie alle notwendigen Seiten zur Darstellung der Informationen Ihren Wünschen gemäß gestalten können. Angefangen von der Suchmaske, über die Suchergebnisseite bis zur detailierten Darstellung von Leistungen und Organisationseinheiten.