Was erledige ich wo?
Hier finden Sie Informationen zu behördlichen Dienstleistungen und die dafür verantwortlichen Stellen in der Musterstadt Hessen.
Leistungsbeschreibung
Jeder Mensch hat das Recht, jene Unterlagen einzusehen, die das Ministerium für Staatssicherheit über seine Person angelegt hat.
Anträge auf Akteneinsicht können Sie beim Bundesbeauftragen für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (BStU) in Berlin sowie in allen Außenstellen einreichen.
Teilen Sie auf dem Antragsformular mit, ob Sie die Unterlagen in Berlin oder einer der Außenstellen der Behörde einsehen möchten.
Es besteht ebenfalls die Möglichkeit, Ihnen die Akten auch in Kopie zuzuschicken, wenn Sie dies entsprechend auf dem Antrag vermerken.
An wen muss ich mich wenden?
Bundesbeauftragte für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (BStU)
Karl-Liebknecht-Straße 31/33
10178 Berlin, Stadt
Tel. : +49 30 23 24-70 00 (Dienstlich)
Fax.: +49 30 23 24-77 99 (Dienstlich)
E-Mail : post@bstu.bund.de (Dienstlich)
Internet: https://www.bstu.de
Öffnungszeiten:
Persönliche Beratung:
Mo: 08:00 - 12:00 und 13:00 - 17:00 Uhr
Di: 08:00 - 12:00 und 13:00 - 17:00 Uhr
Mi: 08:00 - 12:00 und 13:00 - 17:00 Uhr
Do: 08:00 - 12:00 und 13:00 - 17:00 Uhr
Fr: 08:00 - 14:00 Uhr
Telefonische Beratung:
Mo: 08:00 - 17:00 Uhr
Di: 08:00 - 17:00 Uhr
Mi: 08:00 - 17:00 Uhr
Do: 08:00 - 17:00 Uhr
Fr: 08:00 - 14:00 Uhr
Sonderrufnummern; Bürgertelefon des Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik
(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Antragsformular
- Bei Antragsübersendung per Post: Identitätsbestätigung auf dem Antrag, ausgestellt von der zuständigen Landesbehörde (z. B. Landeseinwohneramt oder Meldebehörde)
- Bei persönlicher Antragstellung bei der Behörde: gültiger Personalausweis oder Reisepass
Welche Gebühren fallen an?
Gebühren- und Auslagenverzeichnis
(Der Bundesbeauftragte für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik - BStU -)
Bearbeitungsdauer
Innerhalb von 12 Wochen: erste Auskunft darüber, ob Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes zu Ihnen angelegt wurden.
Bis zur Akteneinsicht selbst muss noch eine längere Wartezeit eingeplant werden.
Anträge / Formulare
Antrag auf Auskunft, Einsicht in Unterlagen sowie Herausgabe von Duplikaten von Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik
Der Bundesbeauftragte für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik - BStU -)
Was sollte ich noch wissen?
Entscheidungen im Rehabilitierungs- und Wiedergutmachungsverfahren werden nicht durch die BStU, sondern ausschließlich von den zuständigen Rehabilitierungs- und Wiedergutmachungsbehörden getroffen.
Zuständigkeitssuche
Die Suche nach Zuständigkeiten auf Basis des Hessen-Finders können über sogenannte Includes in bestehende Webseiten eingebunden werden. Als Einbindungsart stehen folgenden Typen zur Verfügung:
- per Fenster- oder Frame-Include (URL)
- per Browserfenster
- per PHP-Include
- per Javascript-Include
Als Teilnehmer des Hessen-Finders haben Sie die Möglichkeit über bestehende Abfrage-Vorlagen oder durch das Erstellen eigener Abfragen Ihre persönliche Zuständigkeitssuche anzulegen.
Bei der Gestaltung Ihrer Abfragen steht Ihnen ein Designer zur Verfügung mit dessen Hilfe Sie alle notwendigen Seiten zur Darstellung der Informationen Ihren Wünschen gemäß gestalten können. Angefangen von der Suchmaske, über die Suchergebnisseite bis zur detailierten Darstellung von Leistungen und Organisationseinheiten.