Was erledige ich wo?

Hier finden Sie Informationen zu behördlichen Dienstleistungen und die dafür verantwortlichen Stellen in der Musterstadt Hessen.

Bezeichnung:
Futtermittelkontrolle
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Die Amtliche Futtermittelüberwachung erstreckt sich über alle Ebenen der Futtermittelherstellung und des Handels bis hin zu den landwirtschaftlichen Betrieben.

Die rechtliche Grundlage für diese Kontrollen bildet die EU-Kontrollverordnung (Verordnung (EG) Nr. 882/2004)nebst  dem  Kontrollprogramm Futtermittel für die Jahre 2012 bis 2016 " des BMEL, BVL, BfR und der Länder Dieses Programm setzt folgende Schwerpunkte:

  • Die Kontrolle soll verhindern, dass Risiken in der Nahrungskette über die Tiere auf den Menschen übertragen werden.
  • Die Kontrolleder Futtermittel soll die Gesundheit der Tiere gewährleisten.
  • Die Kontrollen dienen der Überprüfung der ernährungsphysiologischen Qualität der Futtermittel vornehmlich durch die Bestimmung der wertgebenden Bestandteile.

Die Untersuchungsparameter umfassen unter anderem:

  • Inhaltsstoffe, zum Beispiel Rohprotein, Fett, Energiegehalt
  • Zusatzstoffe, , Kokzidiostatika, Spurenelemente und Verschleppungen von pharmakologischen Wirkstoffen.
  • Unerwünschte Stoffe, zum Beispiel Dioxine, Schwermetalle, chlorierte Kohlenwasserstoffe (CKW), polychlorierte Biphenyle (PCB), Mykotoxine
  • Schädlingsbekämpfungsmittel
  • Unzulässige und verbotene Stoffe

In die Kontrollen werden Vormischungen, Einzelfuttermittel, Alleinfuttermittel, Ergänzungsfuttermittel und Zusatzstoffe einbezogen.

An wen muss ich mich wenden?

Für die Futtermittelkontrolle ist flächendeckend in Hessen das Regierungspräsidium Gießen zuständig.

Futtermittelüberwachung
(Regierungspräsidium Gießen)

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Fachlich freigegeben am

13.04.2015
Aktuell gewählt: Musterstadt Hessen

Zuständigkeitssuche

Die Suche nach Zuständigkeiten auf Basis des Hessen-Finders können über sogenannte Includes in bestehende Webseiten eingebunden werden. Als Einbindungsart stehen folgenden Typen zur Verfügung:

  • per Fenster- oder Frame-Include (URL)
  • per Browserfenster
  • per PHP-Include
  • per Javascript-Include

Als Teilnehmer des Hessen-Finders haben Sie die Möglichkeit über bestehende Abfrage-Vorlagen oder durch das Erstellen eigener Abfragen Ihre persönliche Zuständigkeitssuche anzulegen.

Bei der Gestaltung Ihrer Abfragen steht Ihnen ein Designer zur Verfügung mit dessen Hilfe Sie alle notwendigen Seiten zur Darstellung der Informationen Ihren Wünschen gemäß gestalten können. Angefangen von der Suchmaske, über die Suchergebnisseite bis zur detailierten Darstellung von Leistungen und Organisationseinheiten.