Was erledige ich wo?
Hier finden Sie Informationen zu behördlichen Dienstleistungen und die dafür verantwortlichen Stellen in der Musterstadt Hessen.
Leistungsbeschreibung
Eine Beistandschaft kann zudem eingerichtet werden für die Geltendmachung des Kindesunterhalts. Informationen dazu finden Sie nachstehend:
Teaser
Wenn der Vater die Vaterschaft nicht anerkennen möchte, kann das Jugendamt als Beistand sich um eine Anerkennung bemühen und das Kind im gerichtlichen Verfahren vertreten.
Verfahrensablauf
Beratung, Unterstützung, Beistandschaft:
Die Beistandschaft kann persönlich eingerichtet werden oder über einen schriftlichen Antrag beantragt werden. Es genügt ein schriftlicher Antrag beim Jugendamt.
Antragsberechtigt ist:
- der Elternteil, dem die alleinige elterliche Sorge zusteht,
- bei Eltern, die die gemeinsame elterliche Sorge haben der Elternteil, bei dem das Kind lebt,
- die werdende Mutter (oder deren Vertreter, wenn die Mutter geschäftsunfähig ist), wenn das Kind noch nicht geboren ist.
Eine persönliche Vorsprache ist sinnvoll. Hierzu wird ein Termin vereinbart, der meist 30 bis 60 Minuten dauert.
An wen muss ich mich wenden?
Das Jugendamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer Kreisfreien Stadt.
Voraussetzungen
- Kinder erhalten Beratung bis zum vollendeten 21. Lebensjahr.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Geburtsurkunde des Kindes
- Angaben zum Vater des Kindes
Welche Gebühren fallen an?
- Es fallen keine Kosten an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Mit Eingang des Antrages wird das Jugendamt sofort Beistand des Kindes. Die Beistandschaft endet, sobald der Antragsteller dies schriftlich verlangt oder mit Volljährigkeit.
Beratung und Unterstützung erhält ein Kind (und der Elternteil bei dem es lebt) bei der Beistandschaft bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres.
Bearbeitungsdauer
Nach einer persönlichen Beratung (ca. 30 bis 60 Minuten) erfolgt die Bearbeitung in der Regel umgehend. Die Dauer kann in Einzelfällen variieren.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
- Formulare: keine
- Onlineverfahren möglich: nein
- Schriftform erforderlich: nein
- Persönliches Erscheinen nötig: ja, in den allermeisten Fällen
Was sollte ich noch wissen?
Fachlich freigegeben durch
HMSI
Fachlich freigegeben am
Zuständigkeitssuche
Die Suche nach Zuständigkeiten auf Basis des Hessen-Finders können über sogenannte Includes in bestehende Webseiten eingebunden werden. Als Einbindungsart stehen folgenden Typen zur Verfügung:
- per Fenster- oder Frame-Include (URL)
- per Browserfenster
- per PHP-Include
- per Javascript-Include
Als Teilnehmer des Hessen-Finders haben Sie die Möglichkeit über bestehende Abfrage-Vorlagen oder durch das Erstellen eigener Abfragen Ihre persönliche Zuständigkeitssuche anzulegen.
Bei der Gestaltung Ihrer Abfragen steht Ihnen ein Designer zur Verfügung mit dessen Hilfe Sie alle notwendigen Seiten zur Darstellung der Informationen Ihren Wünschen gemäß gestalten können. Angefangen von der Suchmaske, über die Suchergebnisseite bis zur detailierten Darstellung von Leistungen und Organisationseinheiten.