Was erledige ich wo?
Hier finden Sie Informationen zu behördlichen Dienstleistungen und die dafür verantwortlichen Stellen in der Musterstadt Hessen.
Leistungsbeschreibung
Um zu gewährleisten, dass sich Ihr Fahrzeug gemäß der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in einem verkehrssicheren Zustand befindet, muss es in regelmäßigen Abständen einer Hauptuntersuchung (HU) unterzogen werden. Hierbei wird Ihr Fahrzeug durch einen Sachverständigen oder Prüfingenieur überprüft, um etwaige Mängel festzustellen. Nach der Untersuchung bekommen Sie einen detaillierten Prüfbericht ausgehändigt.
An wen muss ich mich wenden?
Sie haben die Möglichkeit, Ihre HU bei verschiedenen Technischen Prüfstellen und amtlich anerkannten Überwachungsorganisationen durchführen zu lassen.
Diese führen die Prüfungen zum Teil vor Ort in Fachwerkstätten / Autohäusern durch.
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Gesetzgeber schreibt für die Hauptuntersuchung (HU) folgende Fristen vor:
Fahrzeugart | Monate bis zur nächsten HU nach erfolgter 1. HU | Monate bis zur ersten HU nach Erstzulassung |
PKW | 24 | 36 |
Kraftrad, einschließlich Leichtkraftrad | 24 | 24 |
Anhänger, zulässiges Gesamtgewicht unter 3,5 t und Wohnanhänger | 24 | 24 |
Wohnanhänger/Wohnmobile unter 3,5 t | 24 | 36 |
Motorcaravan und LKW | 24 | 24 |
Motorcaravan, Wohnmobile und LKW | 12 | 24 |
Motorcaravan, Wohnmobile und LKW | 12 | 12 |
Was sollte ich noch wissen?
Der HU-Prüfbericht ist gem. §29 (10) StVZO aufzubewahren und der Zulassungsbehörde bei jeglicher Befassung mit den Fahrzeugpapieren vorzulegen. Bei Weitergabe des Fahrzeugs (z.B. Verkauf, Schenkung) ist er dem Erwerber zu übergeben. Sollten Sie Ihren HU-Prüfbericht verloren oder verlegt haben, sind Sie verpflichtet, sich entweder eine Zweitschrift zu besorgen (bei der Institution, die die HU durchgeführt hat) oder Sie müssen auf eigene Kosten eine neue HU durchführen lassen. Die Prüfplakette auf dem Kennzeichen bzw. der HU-Stempel im Fahrzeugschein alleine reichen als Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung nicht aus.
Spezielle Hinweise für - Landkreis Main-Taunus-Kreis
Anmeldung Wohnmobile
Wohnmobile bis 3,5 t
Neufahrzeuge 3 Jahre TÜV
anschließend jeweils 2 Jahre TÜV
Wohnmobile über 3,5 t bis 7,5 t
Neufahrzeuge 2 Jahre TÜV
1.TÜV Abnahme 2 Jahre TÜV
2.TÜV Abnahme 2 Jahre TÜV
3.TÜV Abnahme (nach 6 Jahren) 1 Jahr
Wohnmobile über 7,5 t
1 Jahr TÜV
Zuständigkeitssuche
Die Suche nach Zuständigkeiten auf Basis des Hessen-Finders können über sogenannte Includes in bestehende Webseiten eingebunden werden. Als Einbindungsart stehen folgenden Typen zur Verfügung:
- per Fenster- oder Frame-Include (URL)
- per Browserfenster
- per PHP-Include
- per Javascript-Include
Als Teilnehmer des Hessen-Finders haben Sie die Möglichkeit über bestehende Abfrage-Vorlagen oder durch das Erstellen eigener Abfragen Ihre persönliche Zuständigkeitssuche anzulegen.
Bei der Gestaltung Ihrer Abfragen steht Ihnen ein Designer zur Verfügung mit dessen Hilfe Sie alle notwendigen Seiten zur Darstellung der Informationen Ihren Wünschen gemäß gestalten können. Angefangen von der Suchmaske, über die Suchergebnisseite bis zur detailierten Darstellung von Leistungen und Organisationseinheiten.