Was erledige ich wo?

Hier finden Sie Informationen zu behördlichen Dienstleistungen und die dafür verantwortlichen Stellen in der Musterstadt Hessen.

Bezeichnung:
Personenverkehr gewerblich - Genehmigung
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Die entgeltliche oder geschäftsmäßige Beförderung von Personen mit Kraftfahrzeugen unterliegt der Genehmigungspflicht. Hier wird näher auf den Gelegenheitsverkehr mit Kraftfahrzeugen eingegangen, welcher sich vom Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen unterscheidet.

Formen des Gelegenheitsverkehrs sind:

  • Verkehr mit Taxen,
  • Ausflugsfahrten und Ferienzielreisen mit PKW und Kraftomnibus (KOM),
  • Verkehr mit Mietwagen und Mietomnibussen.

Eine Genehmigung darf nur erteilt werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Die Sicherheit und Leistungsfähigkeit des Betriebes muss gewährleistet sein.
  • Der Antragsteller oder die mit der Führung der Geschäfte betraute Person müssen zuverlässig sein.
  • Der Antragsteller oder die mit der Führung der Geschäfte betraute Person muss fachlich geeignet sein.
  • Der Antragsteller muss seinen Betriebssitz oder die Niederlassung i. S. d. Handelsrechts im Inland haben.

An wen muss ich mich wenden?

Genehmigungen für den Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen werden durch das für den Sitz des Unternehmens zuständige Regierungspräsidium (Darmstadt, Gießen oder Kassel) erteilt.

Genehmigungen für den gewerblichen Gelegenheitsverkehr mit Personenkraftwagen (mit max. 9 Sitzplätzen inkl. Fahrer) werden in Gemeinden mit 7.500 und mehr Einwohnern durch den Gemeindevorstand, im Übrigen durch den Kreisausschuss erteilt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Antrag (Formular ist erhältlich auf der Internetseite des zuständigen Regierungspräsidiums):
    Auszug aus dem Handels- oder Genossenschaftsregister, wenn eine entsprechende Eintragung besteht
  • Nachweis der Vertretungsberechtigung
  • Führungszeugnis
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister für den Inhaber und die gesetzlichen Vertreter
  • Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit durch Vorlage von Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes, der Gemeinde, des Sozialversicherungsträgers und der Berufsgenossenschaft, deren Stichtage zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht länger als 3 Monate zurückliegen dürfen, sowie Eigenkapitalbescheinigungen ggf. mit Zusatzbescheinigungen, deren Stichtage zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht länger als ein Jahr zurückliegen dürfen
  • Nachweis der fachlichen Eignung
    Fachkundenachweis Straßenpersonenverkehr
    Fachkundenachweis Taxi- und Mietwagenverkehr
    (Leistungsbeschreibungen im Hessen-Finder)
  • Fahrzeugliste
  • evtl. Gesellschaftervertrag

Sofern eine Person mit der Führung der Geschäfte bestellt ist, sind zusätzlich für diese Person vorzulegen:

  • Nachweis über das Beschäftigungsverhältnis
  • Führungszeugnis
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
  • Nachweis der fachlichen Eignung
    Fachkundenachweis Straßenpersonenverkehr
    Fachkundenachweis Taxi- und Mietwagenverkehr
    (Leistungsbeschreibungen im Hessen-Finder)

Das Führungszeugnis und die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister dürfen nicht älter als 3 Monate sein.

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühr wird entsprechend der Kostenverordnung für Amtshandlungen im entgeltlichen oder geschäftsmäßigen Personenverkehr mit Kraftfahrzeugen (PBefGKostV) erhoben. Ihre Höhe ist abhängig vom Verwaltungsaufwand und dem Wert des Gegenstandes der Amtshandlung.

Welche Fristen muss ich beachten?

Eine Genehmigung wird für eine Höchstdauer von 5 Jahren erteilt.

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung

Fachlich freigegeben am

26.08.2013
Aktuell gewählt: Musterstadt Hessen

Zuständigkeitssuche

Die Suche nach Zuständigkeiten auf Basis des Hessen-Finders können über sogenannte Includes in bestehende Webseiten eingebunden werden. Als Einbindungsart stehen folgenden Typen zur Verfügung:

  • per Fenster- oder Frame-Include (URL)
  • per Browserfenster
  • per PHP-Include
  • per Javascript-Include

Als Teilnehmer des Hessen-Finders haben Sie die Möglichkeit über bestehende Abfrage-Vorlagen oder durch das Erstellen eigener Abfragen Ihre persönliche Zuständigkeitssuche anzulegen.

Bei der Gestaltung Ihrer Abfragen steht Ihnen ein Designer zur Verfügung mit dessen Hilfe Sie alle notwendigen Seiten zur Darstellung der Informationen Ihren Wünschen gemäß gestalten können. Angefangen von der Suchmaske, über die Suchergebnisseite bis zur detailierten Darstellung von Leistungen und Organisationseinheiten.