Was erledige ich wo?

Hier finden Sie Informationen zu behördlichen Dienstleistungen und die dafür verantwortlichen Stellen in der Musterstadt Hessen.

Bezeichnung:
Kfz: Zulassungsbescheinigung - Fahrzeugdaten ändern (technische Änderung)
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Ihr Fahrzeug ist bereits zugelassen und wurde technisch verändert, z. B. durch Anbau einer Anhängerkupplung, Leistungsreduzierung des Motorrades oder ähnliches.
 
Eine technische Änderung liegt auch dann vor, wenn eine Umschlüsselung des Fahrzeuges erfolgen soll, weil es seit dem Tag der ersten Zulassung nach einer vorzulegenden Herstellerbescheinigung eine höhere Abgasnorm erfüllt, als in den aktuellen Zulassungsdokumenten eingetragen ist.
Bestimmte technische Änderungen müssen unverzüglich von der Technischen Prüfstelle oder einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation (DEKRA, GTÜ, KÜS, TÜV) begutachtet werden:
 
  • Änderung der Fahrzeugart
  • Änderung von Hubraum oder Leistung
  • Erhöhung der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit
  • Verringerung der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit, wenn diese fahrerlaubnisrelevant ist oder Reifen niedrigerer Geschwindigkeitsklassen verwendet werden sollen
  • Änderung der zulässigen Achslasten, des Gesamtgewichts, der Nutz-, Sattel-, Aufliege- oder Anhängelast
  • Erhöhung der Fahrzeugabmessungen, ausgenommen bei Pkw und Krafträdern
  • Änderung der Sitz-, Liege- oder Stehplatzzahl bei Kraftomnibussen
  • Änderungen der Abgas- oder Geräuschwerte, sofern sie sich auf die Kraftfahrzeugsteuer oder Verkehrsverbote auswirken
Wenn die Änderung nicht in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden muss, ist dies auf der entsprechenden Teilgenehmigung vermerkt.

Technische Änderungen müssen in einer Reihe von Fällen (wie z.B. die Umschlüsselung eines Fahrzeugs) von der Zulassungsbehörde in die Fahrzeugdokumente eingetragen werden. Bei einer Verbesserung der erreichten Abgasnorm wirkt sich die Verbesserung erst mit dem Eintrag in die Fahrzeugpapiere auf die zu zahlende Kraftfahrzeugsteuer aus.
 
Werden Änderungen vorgenommen, durch die
a) die in der (allgemeinen) Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
b) eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
c) das Abgas- und Geräuschverhalten verschlechtert wird
erlischt auch die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug und ist bei der Zulassungsbehörde neu zu beantragen.
 
 
TIPP:
Fragen Sie vor Ein- oder Umbau einen amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation, ob die Betriebserlaubnis beeinträchtigt wird beziehungsweise ob die Änderung überhaupt genehmigungsfähig ist.
 

 

Spezielle Hinweise für - Landkreis Main-Taunus-Kreis

Werden Änderungen vorgenommen, durch die

a) die in der (allgemeinen) Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,

b) eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder

c) das Abgas- und Geräuschverhalten verschlechtert wird erlischt auch die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug und ist bei der zuständigen Behörde neu zu beantragen.

Siehe: Kfz: Betriebserlaubnis/Einzelgenehmigung beantragen.

Der Antrag auf Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist bei der Zulassungsbehörde persönlich oder durch einen schriftlich bevollmächtigten Vertreter zu stellen.

Bei Firmen zusätzlich Gewerbeanmeldung und ggf. Handelsregisterauszug Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes
oder (bei ausländischen Mitbürgern) ausländischer Ausweis und Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes Wenn Sie einen Dritten mit der Eintragung der Änderung beauftragen, benötigt dieser eine schriftliche Vollmacht von Ihnen; außerdem muss er Ihr Personaldokument (im Original) bei der Zulassungsstelle vorlegen.

Verfahrensablauf

Der Antrag auf Berichtigung der Fahrzeugpapiere und gegebenenfalls der Antrag auf Erteilung einer neuen Betriebserlaubnis ist bei der Zulassungsbehörde persönlich oder durch einen schriftlich bevollmächtigten Vertreter zu stellen.

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an die Zulassungsstelle ihres Landkreises bzw. ihrer Kreisfreien Stadt.  Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort des Fahrzeughalters (Hauptwohnung entsprechend des Personalausweises).

Voraussetzungen

Soweit ein Eintrag in die Fahrzeugpapiere erforderlich ist:Vorführung des Fahrzeugs bei einem amtlich anerkannten Sachverständigen, der den ordnungsgemäßen Ein-, An- oder Ausbau durch ein Gutachten bestätigt.

 

Welche Unterlagen werden benötigt?

In allen Fällen:
 
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief): Nur bei Fahrzeugbriefen, die vor dem 1.10.2005 ausgestellt wurden, oder bei technischen Datenänderungen, die Eintragungen im Fahrzeugbrief erfordern.
  • bei Firmen zusätzlich Gewerbeanmeldung und ggf. Handelsregisterauszug
  • Personalausweis oder
    Reisepass mit Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes
    oder (bei ausländischen Mitbürgern) ausländischer Ausweis und Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes
Wenn Sie einen Dritten mit der Eintragung der Änderung beauftragen, benötigt dieser eine schriftliche Vollmacht von Ihnen; außerdem muss er Ihr Personaldokument (im Original) bei der Zulassungsstelle vorlegen. Er selbst muss das für ihn zutreffende Personaldokument dabei haben, um sich zu auszuweisen.

zusätzlich:
 
a) bei technischen Änderungen
  • Sachverständigengutachten beziehungsweise Betriebserlaubnis des Teile-Herstellers (z. B. TÜV, DEKRA, KÜS)
  • Abnahmebestätigung einer zugelassenen Prüforganisation (z. B. TÜV, DEKRA, GTÜ, KÜS, GTS)
  • Nachweis über die Hauptuntersuchung
  •  bei Änderung der Fahrzeugart zusätzlich neue Versicherungsbestätigung
b) bei Änderung der Schadstoffklasse:
  • Einbaubescheinigung der Werkstatt
  • Betriebserlaubnis für das eingebaute Abgasreinigungssystem
c) bei Nachrüstung des Kat:
  • Einbaubescheinigung für den KAT und die ABE des KAT

Welche Gebühren fallen an?

Für die Eintragung von technischen Änderungen erhebt die Zulassungsbehörde Gebühren nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt). Die Höhe der Gebühr ist davon abhängig, ob

  • eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein), eine neue Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) auszustellen sind,
  • die Erteilung einer neuen Betriebserlaubnis/Einzelgenehmigung notwendig wird und
  • die Fahrzeugdaten bereits im System vorhanden sind.
Aktuell gewählt: Musterstadt Hessen

Zuständigkeitssuche

Die Suche nach Zuständigkeiten auf Basis des Hessen-Finders können über sogenannte Includes in bestehende Webseiten eingebunden werden. Als Einbindungsart stehen folgenden Typen zur Verfügung:

  • per Fenster- oder Frame-Include (URL)
  • per Browserfenster
  • per PHP-Include
  • per Javascript-Include

Als Teilnehmer des Hessen-Finders haben Sie die Möglichkeit über bestehende Abfrage-Vorlagen oder durch das Erstellen eigener Abfragen Ihre persönliche Zuständigkeitssuche anzulegen.

Bei der Gestaltung Ihrer Abfragen steht Ihnen ein Designer zur Verfügung mit dessen Hilfe Sie alle notwendigen Seiten zur Darstellung der Informationen Ihren Wünschen gemäß gestalten können. Angefangen von der Suchmaske, über die Suchergebnisseite bis zur detailierten Darstellung von Leistungen und Organisationseinheiten.