Was erledige ich wo?

Hier finden Sie Informationen zu behördlichen Dienstleistungen und die dafür verantwortlichen Stellen in der Musterstadt Hessen.

Bezeichnung:
Schallschutz (passiv) an Bundesfern- und Landesstraßen
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Schallschutz bedeutet der Schutz vor Lärm, einschließlich Straßenlärm. Haus- und Wohnungseigentümer können dabei verschiedene Schallschutzmaßnahmen ergreifen. Eine mögliche Maßnahme ist der passive Schallschutz an Bundesfern- und Landesstraßen.

Unterbleiben aktive Lärmschutzmaßnahmen an der Bundesfern- oder Landesstraße, können passive Lärmschutzmaßnahmen in Betracht kommen, wenn die berechneten Beurteilungspegel

  • an neu gebauten oder wesentlich geänderten Straßen die Immissionsgrenzwerte der Lärmvorsorge bzw.
  • an bestehenden Straßen die Auslösewerte der Lärmsanierung

an der baulichen Anlage überschreiten. Für Wohnräume gelten der maßgebliche Tagesgrenzwert und für Schlafräume der maßgebliche Nachtgrenzwert.

Bei der Lärmvorsorge ergeben sich die Ansprüche aus dem Planfeststellungsbeschluss.

In baulichen Anlagen werden Räume geschützt, die zum nicht nur vorübergehenden Aufenthalt von Menschen bestimmt sind. Nicht schutzbedürftige Räume sind z. B. Bäder, Toiletten, Treppenhäuser und Flure.

Passive Schallschutzmaßnahmen sind bauliche Verbesserungen an Umfassungsbauteilen (insbesondere Fenster, Türen, Rollladenkästen, Wände und Dächer) schutzbedürftiger Räume, welche die Einwirkungen durch Verkehrslärm mindern. Dazu genügt i. d. R. der Einbau von Schallschutzfenstern, in Schlafräumen auch Lüftungseinrichtungen.

Für erbrachte Aufwendungen für notwendige passive Schallschutzmaßnahmen an baulichen Anlagen sind Erstattungen möglich, sofern der berechnete Beurteilungspegel an der baulichen Anlage den maßgeblichen Immissionsgrenzwert am Tage (gilt für Wohnräume) oder in der Nacht (gilt für Schlafräume) überschreitet.

An wen muss ich mich wenden?

Antragsteller (Haus- und Wohnungseigentümer) wenden sich an Hessen Mobil - Straßen- und Verkehrsmanagement.

Informationen zu den regional zuständigen Außenstellen von Hessen Mobil - Straßen- und Verkehrsmanagement finden Sie hier:

Welche Unterlagen werden benötigt?

Da unterschiedliche Unterlagen erforderlich sein können, wird empfohlen, sich diesbezüglich an die zuständige Stelle zu wenden.

Welche Gebühren fallen an?

Keine.

Welche Fristen muss ich beachten?

Vor Durchführung der passiven Lärmschutzmaßnahmen ist

  • ein Antrag zu stellen und
  • eine Vereinbarung über die Erstattung mit dem Träger der Straßenbaulast, vertreten durch Hessen Mobil - Straßen- und Verkehrsmanagement, abzuschließen.

Was sollte ich noch wissen?

Bei der freiwilligen Lärmsanierung hat der Eigentümer 25 Prozent der Kosten für den passiven Lärmschutz selbst zu tragen.

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung

Fachlich freigegeben am

18.01.2013
Aktuell gewählt: Musterstadt Hessen

Zuständigkeitssuche

Die Suche nach Zuständigkeiten auf Basis des Hessen-Finders können über sogenannte Includes in bestehende Webseiten eingebunden werden. Als Einbindungsart stehen folgenden Typen zur Verfügung:

  • per Fenster- oder Frame-Include (URL)
  • per Browserfenster
  • per PHP-Include
  • per Javascript-Include

Als Teilnehmer des Hessen-Finders haben Sie die Möglichkeit über bestehende Abfrage-Vorlagen oder durch das Erstellen eigener Abfragen Ihre persönliche Zuständigkeitssuche anzulegen.

Bei der Gestaltung Ihrer Abfragen steht Ihnen ein Designer zur Verfügung mit dessen Hilfe Sie alle notwendigen Seiten zur Darstellung der Informationen Ihren Wünschen gemäß gestalten können. Angefangen von der Suchmaske, über die Suchergebnisseite bis zur detailierten Darstellung von Leistungen und Organisationseinheiten.